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Inkunabelkatalog / Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf
Entstehung
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Dieses stand mit dem Jesuitengymnasium in engster Verbindung; satzungsgemäßsollten beide stets den gleichen Rektor haben. Vergröbernd und modernisierend ge-sprochen, könnte man es als Wohnheim für einen Teil der Schüler des Gymnasiumsansprechen. Bald hatte sich das "gymnasium ducale" zu einer der zahlreichen im17. Jahrhundert blühenden Jesuitenschulen entwickelt, die zu den kulturellenHauptstützen der Gegenreformation, besonders in Deutschland, gehörten. Das gei-stige Leben im Düsseldorfer Jesuitenkolleg und -gymnasium spiegelt sich unter an-derem in den nicht weniger als dreizehn literarischen Arbeiten nieder, die nach-weisbar zwischen 1633 und 1704 bei den Düsseldorfer Jesuiten entstanden. Dieausschließlich in lateinischer Sprache abgefaßten Dichtungen gehören teils in denBereich höfischer Enkomia, zum anderen Teil handelt es sich um Jesuitendramen,die mehr dem Gymnasium als dem Konvent zuzuordnen sind.

Die bibliothekarische Basis, die hinter dem hier nur angedeuteten "Bildungsbetrieb"der Väter der Gesellschaft Jesu in Düsseldorf stand, geriet - wie schließlich sogarder Bildungsauftrag selbst - in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in große Ge-fahr. Der Grund bestand darin, daß die Jesuiten in Düsseldorf wie anderswo bereitsJahrzehnte vor dem Reichsdeputationshauptschluß mit der drohenden Schließungihres Konvents konfrontiert wurden.

Zwar ließ sich diese vermeiden; nach der Aufhebung des Ordens durch das päpstli-che Breve "Dominus ac Redemptor noster" Clemens XIV. vom 21. Juli 1773 ge-lang es den Düsseldorfer Patres dennoch, ihr Kolleg zu retten. Unter dem Nameneiner Priesterkongregation von St. Andreas bestand ihre Gemeinschaft fort. Dochänderte sich für die verbleibenden Patres die Rechtslage und damit die Vermögens-lage entscheidend. Am 31. Mai und 21. Oktober 1774 ergingen Verordnungen desKurfürsten Karl Theodor, die das Vermögen des ehemaligen Jesuitenordens imHerzogtum Berg betrafen. Es wurde bestimmt, daß dieses als Staatsgut - aber ge-trennt vom Domanialgut - durch besondere landesherrliche Kellnereien verwaltetwerden sollte. Ein Antrag von Mitgliedern der Priesterkongregation, ihnen die Ver-waltung zu übertragen, wurde 1783 von der Regierung abgelehnt. Dennoch bliebder Kongregation von St. Andreas so viel ehemaliger Besitz als Nießbrauch mit ei-nem - auch reichsrechtlich verankerten - halb rechtlichen, halb moralischen An-spruch, daß ihre Existenz materiell einigermaßen gesichert war. Die Säkularisationmachte dann 1804 auch der lokalen jesuitischen Nachfolgeorganisation ein Ende.

Das Schicksal der Jesuitenbibliothek in der Zeit von 1773 bis 1804 spiegelt dieganze unsichere Lage, in der sich die Nachfolger der Gesellschaft Jesu in Düssel-dorf befanden. Am 17. September 1785, also erst mehr als zwölf Jahre nach der

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