Druckschrift 
Die Kaiser- und Königskrönungen zu Aachen 813 - 1531
Entstehung
Seite
101
Einzelbild herunterladen
 

IOI

Zu S. 77. 3 Streit zwischen Frankfurt u. Nürnberg. Freher 41.

Zu S. 77. * Müller, Reichstagstheater unter Max. 1, 1, 42.

Zu S. 78. 6 Goldast S. 53.

Zu S. 78. ° Bucholtz, Gesch. Ferdinands I. 3, 300; Goldene Bulle §47,1.Wenn der Kurfürst von Sachsen im Saale das Amt versah, Pappenheim aber aufdem Markte, konnte etwas mehr Ordnung herrschen.

Zu S. 78. 7 Nach der Goldenen Bulle § 27, 3 hatte der Brandenburger alsErzkämmerer zu Pferde silberne Wasserbecken ans Rathaus zu bringen (12 Markschwer) und ein schönes Handtuch. In seiner Vertretung hatte der Schenk vonLimpurg die Pflicht zu erfüllen.

Zu S. 78. 8 Artikel 23. Am ersten Tage einer großen Feier hatte der zuerstKonsekrierte der drei geistlichen Kurfürsten das Vorrecht. Alte Aufzeichnungenwaren noch vorhanden, die ein für alle Male das Recht dem Kölner zusprachen, soReichstagsakten 16, 176. Maurus a. a. O. 25. Der Trierer war schon seit1511 Erzbischof, der Mainzer seit 1514, der Kölner seit 1515. Bei FriedrichsKrönung tat es der Kölner als der älteste.

Zu S. 78. 9 Er hatte für die Wahl Karls eifrig gearbeitet. Er ward als Zeugezur Wahlhandlung der Kurfürsten hinzugezogen und verkündete vom Lettner desFrankfurter Domes das Ergebnis.

Zu S. 78. 10 Der Trierer war nach der Goldenen Bulle 27, 2 berechtigt,aber die Deutung „per Galliam" wurde wohl nur aufs Arelat bezogen; mehr aberkam wohl das Streben des Mainzers auf reellen Einfluß auf die Kanzlei in Frage,den Karl nicht sofort beseitigen konnte, aber schon war der tatsächliche Reichs-kanzler Nikolaus Ziegler zur Stelle. Vgl. Seeliger, Erzkanzler und Reichs-kanzleien, S. 02f. Vgl. für die Trierer Kanzlei Bresslau, Handbuch der Urkunden -lehre i 2 , 517 u. 5*5t-

Zu S. 79. u Maurus a. a. 0. S. 56.

Zu S. 79. 12 Solche Schaugerichte beschrieben f. Kr. Maximilians. Annalen15, 14, wo auch ein sehr reichhaltiger Bericht über die Diener.

Zu S. 79. 13 Zeitschr. d. Aach. G. V. 6, 280.

Zu S. 80. u Seemüller S. 638. Ordnung von 1442 Reichstagsakten 16,176 T26]. Leute von Aachen hatten das unter sich. Wein und Brot stand in derGnade des Königs.

Zu S. 81.. 1S Die Ämter waren früher nicht erblich gewesen. Sie wurden esam Ende der Stauferzeit und im Interregnum. Bei Maximilian erscheinen Pappen-heim, Limpurg, Weinsberg (Szepter) u. Seideneck (Reichsapfel).

Zu S. 83. 1A Dem Gekrönten stand es frei, nach dem Hochamt in Verhand-lungen einzutreten. Ordo coronationis (Reichstagsakten 16, 182).

Zu S. 83. " Vgl. Seemüller S. 637. Windecke S. 470. Reichstags-akten 16, 190 [4a], danach erhoben auch die, die am weitesten her gekommen waren,Anspruch. Die Kölner Ansprüche erhob als oberster Schenk der Herzog von Berg.Reichstagsakten 16, 200 [12]. Die Goldene Bulle trifft keine Entscheidung. InArt. 27, 6 ist nur von den silbernen Gefäßen der Erzämter, die an die reichsdienst-männischen Erbämter fallen, in ihrer Abwesenheit an die täglichen Diener deskaiserlichen oder königlichen Hofes, die Rede.

Zu S. 83. 18 Vgl. die Urkde. Karls bei Lacomblet 4, 641, auch die Ord-nungen Reichstagsakten 16, 175 [24] (dort auch die Eidesformel) u. 178 [2d]. DieStoffe waren zum Kirchenschmuck zu verwenden. [3I über Berufung zum Kapitel.Über die herkömmliche Weinspende handelt schon eine Urkunde Konrads vonScharfeneck, Bischofs v. Metz und Speyer von 1222, Juni 1. Reichstagsakten 7, 244.

Zu S. 84. 19 Clemen, Kunstdenkmäler der Rheinprovinz 10, 1, 186 u. 237.

Zu S. 85. 20 Der Savoyische Bericht läßt den König Siegmund Widerstandfinden, dann aber gaben die Kanoniker nach und zeigten das Heiltum auch demVolke. Für Friedrich vgl. Reichstagsakten 16, 202, 18, auf dem Turme, bei Max