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Die Kaiser- und Königskrönungen zu Aachen 813 - 1531
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die Fürsten wandten, ohne sie freilich ausdrücklich zu nennen. Auch bei der KrönungFriedrichs hatte nach seinen eigenen Worten der assistierende Tilmann Johel diedeutsche Frage an die Kurfürsten gerichtet. Die lateinische Fassung redet aber auchvon Klerus und Volk (Reichstagsakten i6, 180).

Zu S. 71. u Bei der Königskrönung hatte sich die Salbung des Haupteserhalten.

Zu S. 71. la Ludwig d. Bayer hatte das Recht, das Szepter des Reiches zuhalten, dem Grafen von Jülich gegeben, als er ihn zum Fürsten erhob, und zwarauch für die Krönungen in Aachen, Mailand und Rom. Dagegen wehrte sich Bran-denburg bei der Krönung Karls IV., indem ein Reichsweistum feststellte, daß bei derKrönung Brandenburg das Recht habe, bei der Belehnung Jülich. Vgl, Zeumer,Gold. Bulle, 1, 88 f.

Zu S. 71. ls Die Ordnung ließ übrigens die Umkleidung des Königs auchin der Kirche zu (Reichstagsakten 16, 181).

Zu S. 72. M Es dürfte der alte St. Petersaltar gewesen sein.

Zu S. 73. 1S Vgl. die Urkunde Karls vom Krönungstage über seine Auf-nahme. Lacomblet, Urkundenbuch f. d. Geschichte des Niederrheins 4, 641. Fürdiese Handlung wie für den Ritterschlag bot der kirchliche Ordo der Coronatio keinenfesten Platz, an diesen beiden war ja der Erzbischof, derCoronator und alles, was vonihm abhing, unbeteiligt. Kombiniere ich die Angaben richtig, so frug der Dechantnach der Salbung in der Sakristei, wann die Aufnahme ins Kapitel stattfinden solle,und ähnlich hatte der König mit dem Marschalle den Termin des Ritterschlags fest-zulegen. Es ergab sich dann entweder nach der Tbronsetzung oder nach dem Endedes Hochamtes. Aufnahme bei Max nach der Messe. Eidesformel Reichstagsakten16, 175, wichtig 178 [3].

Zu S. 73. 16 Maurus a. a. 0. S. 24.

Zu S. 74. 17 Nach dem Berichte Eigils von Sassen hat Siegmund das Evan-gelium in der Alba und Chorkappe, die Krone auf dem Haupte, vorgelesen (Reichs-tagsakten 7, 244). Doch ist das wohl ein Irrtum.

Zu S. 74. 38 Auch darüber herrschte einst ein erbitterter Streit zwischenSachsen und Brabant. Vgl. darüber Zeumer, Goldene Bulle 1, 239—244. Zuletztfinde ich ihn bei der Krönung Wenzels. Die Goldene Bulle drang später durch.Vgl. auch die Arbeiten von Buchner und anderen.

Zu S. 74. 19 Bei Siegmund hatte der Burggraf von Nürnberg als rector derKurlande den König selbst vertreten, ebenso wurde bei Maxs Krönung der Erb-kämmerer bei Seite gedrückt.

Zu S. 74. a0 Der Schenk von Limpurg hatte für Böhmen das Recht zuhalten.

Zu S. 74. 21 Die Ordnung von 1442 schreibt vor: An dem Tag, so der Königsich krönen will lassen, soll er sich zuvor fleissiglich mit Beichte bereiten, damit erdas Sakrament würdiglich empfangen mag. Reichstagsakten 16, 173 [16]. Bei derKommunion pflegten die Erzbischöfe von Mainz und Trier das seidene Kommu-niontuch unterzuhalten. Maximilian hatte den Kelch selbst in die Hand genommenund trank daraus. (Annalen 15, 10.) Der König von Frankreich empfing die Eucha-ristie unter beiden Gestalten. Seit der Reformation ist in Deutschland nur der Spül-kelch bezeugt (Schreuer S. 83, Anm. 4), aber bei Maximilian handelt es sich viel-leicht um den Meßkelch. Friedrich lehnte den Spülkelch ab. Reichstagsakten 16, 189.

Zu S. 74. 2 - Bei Siegmund ein schöner lateinischer Sermon (R.T. A. 7, 244und Savoyischer Bericht) seitens eines Kanonikers.

.Zu S. 74. 8S Maurus S. 25.

Zu Kapitel VIII.Zu S. 76. * Was alles auf einem der Kredenztische stand, ersieht manaus der Beschreibung eines solchen in Reichstagsakten 16, 190.Zu S. 77. 8 Nürnberger Bericht. Chilianeum 4, 373.