Anmerkungen.
Zu Kapitel I.
Zu S. 4. 'Nach Thegan cap. 6 (Mon. Germaniae. Scriptores 2, 591 f.) be-fahl der mit der Kaiserkrone geschmückte Vater Karl dem Sohne eine andere aufden Altar gelegte Krone sich aufs Haupt zu setzen, krönte ihn also nicht selbst, wieich anderen Quellen folgend annehme. Rechtlich liegt darin kein Unterschied, sooder so war der Vater der Verleiher. Von einer Thronsetzung redet bei beiden Krö-nungen keine Quelle. Nur das Chronicon Moissacense f -hrt an, daß Karl die WorteDavids bei der Salbung Salomos gebraucht habe: Benedictus es domine Deus, quidedisti hodie sedentem in solio meo ex semine meo filium, videntibus oculis meis(M. G. Scr. 2, 259). Diese Worte paßten allerdings nur dann völlig, wenn der Sohnauf des Vaters Thron gesetzt wurde. Aber diese Quelle ist nicht die beste. Die recht-liche Bedeutung des Mangels der Thronsetzung liegt auf der Hand. Bei beidenKrönungen ist die Zustimmung der Großen bezeugt, bei der Lothars kommt siefast einer Wahl nahe.
Zu S. 5. '- Vgl. die unbestreitbaren Zeugnisse Einhards in seiner VitaKaroli.
Zu S. 6. 3 Diese Vermutung spreche ich auf Grund des Verzeichnisses derköniglichen Tafelgüter von 1064/5 (vielleicht aber aus der Spätzeit Friedrich I.) aus,dessen Handschrift, die aus dem Aachener Marienstift stammt, nun wieder aufge-funden ist Diese einzige Überlieferung gibt gerade hier bessere Ortsnamen und wirerkennen nun Briey, Diedenhofen, Flörchingen und Sierk als karolingisch. Vgl.Levison und Schulte in Archiv d. Gesellschaft f. ältere deutsche Geschichts-kunde 41 (1917). 575-
Zu Kapitel II.
Zu S. 8. 1 Widukind, rer. gestarum Saxonicarum libri 3. lib. 2, cap. 1.
Zu S. 9. 2 Ich habe oben gesagt, daß sich seit der Krönung Ottos I. dieerste Thronsetzung, die im Paradiese der Kirche, nie wiederholt habe. Wir wissennicht, wann dieser Thron verschwand, der Hof ward bald von Kapellen umgeben.Aber auch das ist zweifelhaft, wann die Thronsetzung vor der Krönung, mit der dieschon bei Ottos Krönung ihr folgenden auf dem Hochsitze Karls des Großen in derKirche verschmolzen wurde, bis wann mit anderen Worten der weltliche Akt der mehrkirchlichen Handlung folgte. Neuerdings hat ein angesehener Forscher, Otto Opper-mann, den Erweis zu bringen versucht, daß der Krönung Heinrichs III, 1028, desjungen Konrad 1087, Heinrichs V. 1099, Heinrichs VI. 1169, Ottos IV. 1198, Philipps1205 und noch Wilhelms 1248 die Thronsetzung voraufgegangen sei (RheinischeUrkundenstudien [Publik, der Gesellsch. f. rhein. Geschichtsk. 39] S. 356—66). Ichhalte keinen der Beweise für zwingend und halte die Ordnung der Krönung (Ordocoronationis) für wichtiger, als Oppermann es tut. Hätte Oppermann recht, sowürde sich durch die Zeiten der Salier und Staufer eine wenn auch früher oder späterin die Kirche verlegte weltliche Handlung erhalten haben und sich der Regierungs-antritt wesentlich weltlicher abgespielt haben, als die allgemeine Anschauung es fürrichtig hält Daß aber auch die umgekehrte Reihenfolge vorkam, bestreitet Opper-mann nicht.
Auch Sehr euer (Wahl u. Krönung Konrads II. 1024. Histor. Vierteljahrschr.1911 S. 364 t.) verfolgt ähnliche Gedankengänge, wenn er die Thronsetzung der schon