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Die Kaiser- und Königskrönungen zu Aachen 813 - 1531
Entstehung
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II. Die Königskrönungen in der Zeit derErblichkeit.

Heinrich I. ungekrönt. Designation, Wahl und Krönung Ottos I. Dieeinzelnen Handlungen. Wahl Aachens als Ort der Krönung. Gründe.Lothringen und das Reich. Das Stift und das Reich. Das Festmahl.Herzogtümer und Hofämter. Krönungen bei Lebzeiten der Väter.Erblichkeit der Krone. Französische Politik. Erbrecht und Wahlrecht.Klerus seit Heinrich II. auch an der Wahl beteiligt. Wer ist Coronator ?Mainz und Köln. Die einzelnen Krönungen an Kronprinzen. Lotharund Konrad III. Friedrich I. Die Straße Sinzig-Aachen. Heinrich VI.Die Krisis von 1198 und die Folgen des Thronstreites für Aachen.Die letzten staufischen Krönungen. Die Wilhelms von Holland.

Mehr als ein Jahrhundert ist seit der Beisetzung Karlsdes Großen dahingegangen. Das Ostreich ist zum deutschenReiche geworden wie das Westreich zu Frankreich. Lothringenim engeren Sinne aber hat der erste König aus sächsischemBlute Heinrich I. gewonnen. Er hat eine kirchliche Krönungund die aus der Erinnerung des Alten Testamentes hervorge-gangene Salbung abgelehnt. Noch war die Krönung desdeutschen Herrschers nicht ein rechtsverbindlicher Akt ge-worden, und ohne daß er von einem Geistlichen gekrönt odergesalbt war, trägt das Bild Heinrichs auf den Königssiegelndie Krone. Als er sich zum Tode rüstete, designierte er seinenältesten Sohn zum Erben im Reiche; doch dieses Recht alleingenügte nach seinem Heimgange nicht und Wahl und Krönungsollten auf dem Boden des neuen Herzogtums in Aachen vorsich gehen. Die Ereignisse des 7. August 936 faßt in einemberühmten Berichte, dem kein jüngerer über eine AachenerKönigskrönung gleichkommt, der aus einem der vornehmstensächischen Geschlechter entsprossene Mönch Widukind desnur mit Freigeborenen und Adligen besetzten Klosters Corveyan der Weser zusammen 1 . Scheidet man die rechtlichen Vor-