V. Rechtliches u. a. über einzelne Teile derFestlichkeiten.
Die Krönungsordnungen. Der Kaiser und König als Kleriker. DieMitra des Kaisers. Der König als Mitglied des Aachener Stiftes. DieSalbung. Der König als Glied des Kölner Domstiftes. Belehnung derFürsten, bei der Krönung Friedrichs III., bei anderen. Politische Be-deutung. Niedergang. Ritterschlag bei den Krönungen.
Die Salbung und Krönung hatten eine früh, wohl unterOtto III. geregelte feste Ordnung, die nur leichten Ände-rungen späterer Zeiten unterlag. Die Krönungsordnung desXII. Jahrhunderts ist noch im Rheinlande aufbewahrt, siesteht in einem Kölner Pontifikale (Kölner Dombiblioth. No.139). Eine spätere, wohl von der Krönung Heinrichs VII., istihren Weg nach Paris gegangen. Das ist das Buch, welchesden Ceremonienmeister des Coronators und diesen selbst an-ging, und von der Krönung von 1442 ist neuerdings noch einText gedruckt worden, den der Ceremonienmeister mit prak-tischen Bemerkungen begleitete 1 . Um diesen hochoffiziellenText ranken sich die erst jetzt gedruckte Ordnung des Marien-stiftes für Einritt und Krönung und eine wohl städtische Auf-zeichnung über die Rechte und Gewohnheiten bei Einzug undKrönung 2 . An Hand dieser Quellen ließe sich der Faden derErörterungen ins Unendliche weiter spinnen. Nur auf ein paarPunkte möchte ich noch eingehen.
Nicht allein der Kaiser, auch der König wurde eine Artvon Kleriker. Das ersieht man schon aus der geistlichenKleidung, mit der er die Krönung als König empfing. Dochwerfen wir erst einen Blick auf die Kaiserkrönung. Nach demOrdo, der der ottonischen Zeit, spätestens jedoch dem An-fange des 11. Jahrhunderts angehört, wurde der zukünftige