Druckschrift 
Die Kaiser- und Königskrönungen zu Aachen 813 - 1531
Entstehung
Seite
102
Einzelbild herunterladen
 

102

auch öffentlich auf Turm und Umgang. Die Stücke werden in den Berichten häufigaufgezählt. Über Dürers Aufenthalt in Aachen vgl. Classen S. 42 und Curtlus inZeitschrift d. Aach. Gesch. Ver., S. 144—69.

Zu S. 85. 91 Bei der Kr. Siegmunds schenkte die Stadt 4 silberne Kannenzu 2 Maß, 4 silberne Handfässer zu 1 Maß, 6 Fuder Wein, 8 Ochsen, der Königin3 gute rote Mechelnsche Tuche und 3 blaue von Brüssel. Man achtete das zusammenfür 1200£1. (Reichstagsakten 7, 250). Bei Wenzels Krönung brachte man 6 Ochsenund 4 Stück Wein dar, der Königin 2 güldene Tuche und 4 von Mecheln und dafürhatte man 1969 Mark aufgewendet. Die Huldigung erfolgte stets nach der Krönung,mitunter unmittelbar danach (so bei Friedrich).

Zu S. 86. as Bel der Krönung Wenzels 1476 brach beim Würfeln ein Streitzwischen Leuten des Kurfürsten von Sachsen und anderen aus; ihr Herr ließ seinWimpel stecken, d. h. wohl aufstecken. Die Angaben in den Stadtrechnungen Lau-rent, Stadtrechnungen 251 u. ff. geben kein näheresBild. Vgl. jedoch Dresemann,Mitteil. d. Ver. f. Kunde d. Aachener Vorzeit 1, 55 f. Die bedenklichste Unruhe trat amVorabend der Krönung Friedrichs III. ein. Es ritten der HerrenKnechte mit den Pferdenin die Tränke, da wurden des Königs Knaben mit denen des Pfalzgrafen stößig. Da-rüber ertrank einer der königlichen, den die anderen rächen wollten. Der Lärmverbreitete sich bald und es hieß, der König wolle über den Herzog oder umgekehrt.Etliche saßen auf die Pferde in Harnisch und ritten mit bloßen Waffen um. DerVogt von Aachen, der Herzog von (Jülich) Berg ritt mit 1400 Pferden zum Rathaus,wo auch Bürger bewaffnet waren. Der Herzog und etliche Bürger ritten dann durchdie Straßen und riefen, es sei Friede und die Sache geschlichtet. Als der Herzog-Pfalzgraf der Sache inne wurde, ritt er zum König und erklärte ihm, er wolle mitihm sterben und genesen. Dieser Bericht Windeckes ist glaubhaft und verträgtsich mit anderen Angaben, namentlich Schwarzenberg, Reichstagsakten 16, 203. —Verbannte durften in die Stadt, so lange der König in ihr weilte, offenbar, umseine Gnade anzuflehen. Städtische Ordnung Reichstagsakten 16, 173 [15J.

Zu S. 86. 23 Vgl. Ehrenberg, Zeitalter der Fugger 1, 109, Anm. 35,und Wrede S. 77.

Zu Kapitel IX.Zu S. 89. 1 Vgl. Frensdorff a. a. 0. S. 81 ff. Lichius 107f. und für1600 Ann. d. hist. Ver. f. d. Niederrhein 18, 25—89,