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Das Reich hatte am Ende des Mittelalters infolge derVerschleuderung, Verpfändung und Verselbständigung desReichsgutes — soweit ich das übersehe — überhaupt nur nocheine dem Reiche gehörige Pfalz, wo der Herrscher einiger-maßen behaglich hätte wohnen können. Aber selbst in Nürn-berg wohnte der Herrscher meist bei Bürgern. Es gab nichtnur keinen festen Sitz der Reichsbehörden, auch der Könighatte im Reiche kein Palais mehr. Wenn er aus seinen Haus-landen ins Reich kam — dieser Ausdruck ward schon ge-bräuchlich — dann war er Gast eines Fürsten, eines Bischofs,eines höheren Geistlichen, wie in Aachen, oder eines Bürgers.Wie anders in Frankreich schon um 1450!
Die rechtliche Verschiebung äußert sich auch im Krö-nungsrituale, das naturgemäß möglichst wenig geändert wurde.Es hieß bei der Thronsetzung nicht mehr: ,,Sta et retine amodolocum, quem hucusque paternasuccessione tenuisti here-ditario jure delegatum", sondern der Wahlcharakter desKönigtums wurde deutlich hervorgehoben: „Ita retine amodolocum regium, quem non jure hereditario nee paterna succes-sione, sed prineipum seu electorum in regno Alemanie tibielectione noscas delegatum" 11 . Das war eine nicht mißzu-verstehende Sprache.
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