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Marienbaum als Wallfahrtsort und ehemaliges Birgittinnen-Doppelkloster
Entstehung
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wohl mit einziger Ausnahme von Grafenthal bei Goch in Verfall ge-raten waren und kein erbauendes Beispiel dargeboten hatten. Her-zog Johann I., dem die Mutter noch auf ihrem Sterbebett ihr Klosterso warm ans Herz gelegt,damit es im Dienste Gottes und gutenRegiment bestehen und fortschreiten möchte", hatte es persönlicherfahren, wie Klöster so leicht ausarten und so schwer zu ver-bessern seien, sobald die Klausur außeracht gelassen würde. Des-halb war er um so mehr darauf bedacht, die Klausur in Marienbaummöglichst bald einzuführen. Sobald die kriegerischen Zeiten es ihmgestatteten, war es seine erste Sorge, den Klosterleuten den nötigenUnterhalt zu verschaffen. Es war ihm zu Ohren gekommen, daßdiese meist auf Schwarzbrod angewiesen waren. Deshalb überwieser dem Kloster am 14. Februar 1476 aus seinen beiden Höfen Cal-denhoven in Wisselward (bekannt durch die Schlacht von 1377, wo-rin Graf Wilhelm v. Jülich den Wolter v. Vorst schlug '), und ausin ger Oye unterhalb Monterberg jährlich aus dem ersten Hof 25Malter Weizen und aus dem anderen 3 M. Calcarsches Maß, diedie Pächter auf Petri Stuhlfeier liefern mußten, widrigenfalls demKloster das Recht der Pfändung zustand. Bedingung war dabei,daß der Weizen nur zum Backen von Weißbrod für die Brüder undSchwestern, sowie für Kranke und Gäste verwendet werden durfte.Gleichzeitig verlieh er dem Kloster das Recht, in den Clever Wald25 Schweine zu eigenem Gebrauch auf die Eichelmast zu treiben,ohne etwas dafür zu zahlen. Würden jedoch Weizen und Schweinezu anderen Zwecken benutzt oder die Klausur und Ordensregelnim Kloster beiseite gesetzt und auf Gesinnen des Hofes nicht wie-der eingeführt, so solle das Kloster beider Vorrechte verlustigwerden. ')

Neben diesem bedeutenden Vermächtnis waren mittlerweiledem Kloster durch Ankäufe, Schenkungen und den Eintritt vonReligiösen noch manche andere Einnahmequellen zuteil geworden,so in Calcar und im Gericht von Altcalcar, im Gericht Vynen, inBruchem, in Uedem, Uedemerfeld und Keppeln, in der Stadt und

J ) Annalen des hist Vereins 16, 202. Teschenmacher, Annalen f. 158.

*) Copialb. fol. 86 u. 87. Bis zum Jahre 1691 bezog das Kloster fundationsgemassaus beiden Höfen die 28 M. Weizen in natura, dann aber teilte die ClevischeRegierung mit, dass sie fortan aus den Schlütereien in Calcar und Uedem ge-zahlt werden sollten. Auf wiederholte Beschwerden seitens des Klosters er-folgte am 4. März 1693 der Bescheid, dass die Rente nicht in natura geliefertwerden könnte, .weil so viel Empfang an Weizen nicht ist* Auf erneute Be-schwerde, dass Königl. Kriegs- und Commissariatsrat u. Schlüter Johann von.Raab zu Calcar die Pächter den Weizen nicht zu liefern anweise, weil dieGüter in Geldpacht wären und er keinen Empfang von Weizen habe, rescri-biert die Regierung am 28. Januar 1712, dass solchenfalls der Schlüter denWeizen nach Marktgang zu kaufen und den Pächtern von der Pacht zu liqui-dieren habe. Noch am 2. Dezember 1721 musste die Regierung den Schlüterauffordern, sich nach der Verfügung von 1712 zu richten. (Urk. a. Papier).