burt zu erstatten / Zeugen vnd schrifftliche vrkunden vorzustellen vneinzulegen / vnd gegen der widertheill vor gestelte vnd eingelegte zuexcipieren / alle wesentliche termin zu halten / in der sachen zu schlies-sen / Bey vnd Endturtheill zu bitten vnnd anzuhören / daruon zu ap-pellieren / die appellation zuverfolgen / kosten vnd schaden zu taxiernvnnd zuuerrichten begeren / deßgleichen einen oder mehr Affteran-welde an seine stat zu vndersetzen, vnd denselben gewaldt widerumban sich zu nemen so offt jme gelieben wurde, vnnd sonst alles andershierin zu thun vnd zuhandelen / was sie die gewaldtgeber selbst thunvnd handtlen solten / kundten oder mochten. Vnd haben darneben bestimbte gewaldt geber zugesagt vnd vestiglich versprochen / weß ge-melter N. Actor / oder dessen vndergesetzten Anwelde also thun vndhandlen / das sie vnd jhre pflegkinder solchs jheder zeit / bey verpfen-dung aller ihrer haab vnd gueter gereidt / vnd vngereidt / die sie jtzohaben / oder kunfftiglich bekommen mochten, geneme, stett vnd ve-stiglich, auch ihnen den Actoren von allen beschwerden schadtloßhalten solten vnd wolten. Dieweill nhu alles vurß vor vns Schul-theiß vnnd Scheffen vorgenant erzelter massen geschiet vnd ergan-gen, berurter constituirter Actor auch diese volmacht gutwilligvnd außtrucklich an sich genomen, vnnd darauff den gewonlichenEidt erstattet / So haben wir vnsers tragenden RichterlichenAmpts halber vnser Decret hieruber wie sich geburt / jnterponirt /vnd in vrkundt der warheit ꝛc.Nota: des Actoris Eidt findt man hieroben vndter dem Titel /Von Curatoren / Cap. xlviij.Endt der Ordnung.O)
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