Blatalle Amptleuth vnd Beuelhaber beider Fürstenthumben Gulich vnndcxxxiiijBergNoch ein ander gemeinbeuelh / die anstellung der Scheffenan den Hoffs vnd Laetgedingen be-cxxxvjtreffendtIer Gerichtspersonen vnderhaltung vnd gefelle / vnnd erstlichcxxxviijRichter vnd ScheffenGerichtschreiberVorsprecherGerichtsbottenInhaldt ettlicher derRechtsordnung vnd Proceß halberhievor zu verscheidenen zeiten auß-gangener Edicten vnd Beuelhen /vnd erstlichExtract des am funften Julij / anneetc. lxj. der Appellation halber außgancxliiijgenen EdictsBeuelh an die Schultheissen / Schef-fen vnd Gerichtschreiber der haupt-gerichter beider Fürstenthumbē Gu-lich vnnd Berg / allerhandt vnord-nung vnnd vnrichtigkeit betreffendtcxliiijAn alle Gulische Amptleuth vnd Beuelhaber / daran zu sein / das einem jeden furderlich / schleunig / vnd vnpartheisch Recht widerfare / auch niemandt vber die verordente tax derGerichts verfelle beschwert wer-cxlvjBeuelh an alle Vogten / Richter /Schultheissen / Scheffen / vnnd Ge-richtschreiber / von wegen allerhandtvnordnung / nulliteten vnd vnrichtigkeiten / so bej den actis befonden cxlvj.Edict / antreffendt die Appellationesvon den Hauptgerichtern / da diehauptsach funf vndzwentzig goltgulden nit werdt / vnnd die sonst freuelhafftig vorgenomen
Blat.Edict das Priuilegium die Appellati-on / da die hauptsach vber sechs hon-dert gdltgulden nit werdt / auchin ludicijs possessorijs belangendtcxlviijDer Gerichtschreiber ord-diiijnungAnweisung vor die Gerichtschreibervnd Notarien ins gemeinAllerhandt formen so bej dem Gericht-lichen proceß vorfallen / vnd erstlichgemein gewaldtGewaldt zu Latin genendt Actorium /so die vormunder vonn wegen ihrerclxvjpflegkinder gebenclxvijCompromißEin ander form eines CompromißclxviijZusatz der gelt penen / damit die Com-promissen desto mehr bestettigt/ elxixCompromissarien oder scheidtsfreunclxixde Laudum oder SpruchclxixForm eines VidimusVnderschrift eines VidimusEin ander Form eines Vidimus dxxjCitation / wann einer den kommer entsetzt / vnd sich zu Recht erbotten / aberdoch zum ersten nicht erschienenclxxiLadung zu sehen vnd hören / das derkleger in die streitige gueter ex primoDecreto / oder auß der erster erkandt-clxxijnuß eingesetzt werdeLadung / zu sehen vnnd hören / das derkleger in die streitige gueter ex secundoDecreto / oder auß der zweiter erkandtcixxiijnuß einzusetzenCommission Zeugen zuuerhören dxxiijCompaßbrief / zeugen in anderm Gerichtszwanck gesessen zuverhörenclxxiiijCitation wider die Gezeugen dxxiiijCitation ann die Parthey / darge-gen man zeugen fueren will clxxvSchlechte Compulforiall / zu außbrin-gung Statuten oder Schrifftlicherclxxvvrkundena iiij Citation