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Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnnd Herrn : mit allerhandt nutzlichen und nötigen darzu gehörigen und hiebevor publicirten, aber doch niemals dabei getruckten Edicten und gemeinen Bevelhen itzo auffs new außgegangen
Entstehung
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Blat.Capigeeheligter kinder durch nachfolgende heyradtLXXII Von fellen vnd vrsachen darumb die eltern jre kinder / vnd hinwiderumb die kinder jre eltern enterbenmogen / souern die wie Recht erwei-sen vnd war gemacht wurden lxvjLXXIII Von bestraffung der Shönevnnd Tochter / die sich ohn jrer elterwillen vnd wissen verheyraten lxvijLXXIII. Wie mancherley kinder erbenlxviijsollenLXXV Das die einkindtschaft zu ma-lxixchen zugelassen seyLXXVI. Wie beredung der einkindt-schaft soll aufgericht werden lxixLXXVII Vonn Bastarden auß ver-lxxjdampter geburtLXXVII. Von den natürlichen kindernso ausserhalb der ehe geboren / vnnddoch von denen so eheliche leuth hetlxxijten sein mögenLXXIX Von erbung der Bastardenverlassener gueterLXXX Von erbung vnd Successionin aufsteigung der linien / vn erstlichwie vatter vnd mutter vnnd andereEltern jre kinder erben lxxiijLXXXI. Wie die eltern jre verstorbenekinder erben / mit derselbigen verstorbener bruder oder suster kinderen /lxxiiijoder derselben kindernLXXXII Wie Vatter oder Mutter /vnd andere eltern jre kinder erben /so sie sich in andere oder zweite ehelxxvbegebenLXXXIII Von erbung vnd successionlxxvauf die seitenLXXXIIII Wie geschwesterten von eilxxvjner seiten erbenLXXXV Von succession der enckelen /auß des heyligen Reichs Chamergerichts Ordnung im jhar funfzehenhondert zu Augspurg aufgericht lxxvjLXXXVI Außzug der Keys. Constitu-tion vnd satzung / wie Brüder oderSchwester kinder ihres vatters brü

Blat.Cap.der oder schwester verlassen erbschaftvnder sich theilen sollen / in dem jharM. D. vnd xxix. auf dem Reichstalxxvijge zu Speir außgangenLXXXVII Welcher massen brüder vndschwester kinder mit jhrer abgestorb-nen Vatter oder Mutter / bruͤder o-der schwester / die andere abgestorbnejres vatters oder mutters bruͤder oderschwester im stahm erben sollen / außdem Edict vonn dem Regiment zuNurnberg im jhar tausent funfhon-dert vnd ein vndzwentzig außgangen /lxxixkurtzlich getzogenLXXXVIII Beschluß von succession / dasder negst gesipt freundt negster erblxxxLXXXIX Wie man in den erbfellen diegrad vnd sipschaften / vnd negste verwandten rechnen vnd erkenen sol / nachdem gesatz der weltliche Rechte lxxxWie mann in gemein die gradder erbschaften rechnen vnd erkennenlxxxjXCI Wie die grad der erbschaftenin ab vnnd aufsteigender linien gerelxxxjchent werden sollenXCII Wie der seiten erben grad vndsipschaft gerechent vnnd erkant werlxxxijden sollenXCIII Von erbtheilungen lxxxiiijXCIII Von heirats verschreibungenlxxxvjXCV Von der leibzucht lxxxviijXCVI Von wilkurlichen vertregenvnd anlassungen / die zu Latin / vnnddoch mit vnderscheidt Arbitrium, Com-promißum, vnd auch Arbitramentum ge-nendt werdenXCVII Von kauffen vnd verkauffen /vnd derselben gewerschaftXcym Von beschudden / zu Latinxciiijius retrahendi genentXCIX Vorstandt vnd behulff der jhenigen so die beschuddung thun wolxcvjc Von verkauffen auf widerlose xeviVona iij