160fürstlichen Büschen und freies Brandholz, sowie 28 Goldgulden 88 Albus.Ueber die Verwaltung der Kellnerei gibt uns eineRechnung von 1715/16 nähere Aufschlüsse, Die Berech-nung der eingegangenen und ausgegebenen Gelder geschahdamals nach dem Provisional=Münzedict von 1632. Danach wurde ein Goldgulden zu 4 oberländ. Gulden 16 Albus empfangen, zu 4½ Kopfgulden ausgezahlt, 1 Rader-gulden war = 24 Rader=Albus, 1 oberl. Gulden = 24Albus, 1 Raderalbus = 12 Raderheller, 1 Albus = 12Heller. Die Flüssigkeiten wurden mit Kölner und oberlän-dischem Maß gemessen und damit nach Düsseldorf geliefertund berechnet. Ein Fuder Cöln. hatte 6 Ohm, 1 Ohm26 Viertel, 1 Viertel = 4 Quart. Die Früchte wur-den mit Nidegger Burgmaß gemessen, das dem ZülpicherMaß gleich war, nämlich 1 Malter = 5 Sümber, 1 Sümber = 4 Viertel, 1 Viertel = 4 Mütgen. 20 MalterNid. waren = 21 Malter Hofmaß, das dem köln. Masgleich war. 1 Dürener Malter war = 1 Malter 2 Vier-tel 1½ Mütgen Burgmaß nach Resolution der Regierungvon 1695. Der Schatz d. h. die Landessteuer wurde nachden Hebezetteln von 1553 durch die Honnen erhoben undaufs Schloß geliefert. Er wurde in 2 Terminen alsHerbst= und als Maischatz fällig und trug fürs Amt Nideggen im Herbst 3213 R. M. 7 R. A. 6 R. H., im Mai2518 R. M. 5 R. A. 11½ R. H. ein. Das Amtsgeld,eine andere Steuer, betrug 462 R. M. 1 R. A. Außer-dem empfing der Kellner die Pacht von den churfürstlichenBenden, die Mühlenpacht, das Beedgeld, Dienstgeld, denZehnten, Churmuth und andere Gefälle, zu deren Ein-treibung er einen besonderen Executionsboten hatte. DieNaturalabgaben, Roggen, Weizen, Gerste, Erbsen, Wein,Holz u. s. w. wurden aufs Schloß geliefert und dort voneinem Früchtemesser, der auch die Stelle eines Pförtnersversah, gemessen, hierauf theils an Händler verkauft, dasUebrige nach Hambach oder Düsseldorf abgeliefert. Daszur Fortschaffung nöthige Fuhrwerk hatten die Dörfer desAmts theils unentgeldlich, theils gegen Bezahlung zu stel-len. Auch sonstige zahlreiche Frohnfuhren hatten die Bau
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