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Geschichte der alten Jülich'schen Residenz Nideggen
Entstehung
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112
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112bestätigte die Schenkung im folgenden Jahre und der Sohndes Grafen Wilhelm IV. 1225. Lacomblet II, 82, Anm132.Der Orden sollte die Kirche zu Nideggen mit allem Zubehör für ewige Zeiten ruhig und ungeschädigt besitzener durfte sie nie verschenken, noch verkaufen, noch vertauschen, noch konnte sie auf andere Weise von ihm getrenntwerden. Er sollte das Recht haben, die Pfarrerstelle durcheines seiner Mitglieder persönlich bekleiden zu lassen; dagegen sollte der betreffende Bruder dem Erzbischof, Arch.diacon und Dechanten gleich den übrigen Pfarrern untergeben sein und insbesondere die Verkündigung eines Spe-zial= oder General=Interdikts beobachten. 1232 den 23September vermehrten Wilhelm IV. und sein Bruder Walram die Stiftung in einer von Nideggen datirten Urkundedurch eine Weinernte von Fuder von ihrem Allod zuBürvenich. Lacomblet II, 186. Der Orden besaß nicht langdie Pfarrkirche zu Nideggen, die auf unbekannte Weise inden Besitz eines andern geistlichen Ritterordens, der Johan-niter überging, während in Siersdorf eine deutsche Ordenscommende eingerichtet wurde.Nach Crem, Akad. Beitr. III. 74 schenkten schon am 3Februar 1282 Gräfin Richardis und deren Sohn Walramdem Johanniterorden das Recht der Besetzung der beidenvon der Stadt Aachen in Nideggen zu errichtenden Sühnaltäre und jedenfalls bestand 1317 ein Haus der Johanniter zu Nideggen, wie aus einem der Pfarrkirche in diesemJahr ertheilten und unten abgedruckten Ablaßbriefe hervorgeht. Es beruht daher auf einem Irrthum, wenn v.Mering, Burgen u. s. w. V, 54 Heinrich von Sievernicim Jahre 1331 als Deutsch=Ordensprior zu Nideggennennt.!) Die Stadt Aachen hatte sich in dem Vertrag1) Eigenthümlich ist, daß auch die spätere Johannitercommende zuVelden bei Düren ursprünglich, wie es scheint, im Besitze des deutschen Ordens war. Wenigstens werden in einer Urkunde von 127dem Deutschordenshaus zu Siersdorf gehörige Weinberge zu Velden er-wähnt, für die der Graf von Jülich ihm Zollfreiheit gewährte. Selbigwaren 1298 noch im Besitz dieses Ordens. Sie, wie Nideggen sind wohldurch Tausch oder Verkauf, wie solches nicht ungewöhnlich war, in dieHände der Johanniter übergegangen. Es ist nicht anzunehmen, da

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