86womit der Wein den Schützen gleichmäßig zugemessen wirdWer andere als der Schützen Weiber zum Tanz führtgibt zwei Quart Wein zur Buße. Stirbt ein Schütze, ſo mußder König die Mitglieder durch den Schützenboten zum Begräbniß bescheiden und Jeder bei einer durch den Ausschufder Siebener zu bestimmenden Strafe erscheinen. Der Kö-nig mußte für die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten einenBürgen stellen. Diese Ordnung sollte nur mit Einwilligungder gemeinen Schützen geändert werden. Sie wurde bestätigt 3. October 1612. Nachdem von 1613 an das Schießen unterbrochen worden, wurde es nach neuen Statutenam 3. Juni 1635 wieder eröffnet. Danach versammelnsich um 12 Uhr Mittags nach dem Gottesdienst die Schützen auf dem Rathhaus und der König wird mit öffentli-chem Trommelschlag und fliegendem Fähnlein mit um derHals gehängtem silbernen Vogel durch die zwei jüngstenKönige nach dem Schießplatz geführt. Nach dem Könifolgte der Schultheiß, die Siebener, dann die Schützen zudrei und drei in guter Ordnung, ohne Tumult und unnü-Geschwätz. Es soll keiner beim Ausgehen sein Rohr schargeladen haben.Durch die bald nachher unsere Gegend verheerendenSchaaren der hessischen und weimarschen Truppen scheintdie Bruderschaft sehr gelitten zu haben. Ihre Waffenspiele und kirchlichen Feste wurden vernachlässigt; die Einkünfte gingen theils verloren und wurden theils zu andernkirchlichen Zwecken verwendet. Es befahl daher der imSeptember 1650 wegen Visitation der Kirche, Consecrationetlicher Altäre und Spendung der h. Firmung zu Nideggeranwesende Generalvicar von Cöln, Georg Stranius denPastor, die Brüderschaft zu erneuern; diese Erneuerungfand Statt am Sebastianustag (20. Januar) 1651. DePastor war, soviel die kirchliche Bedeutung der Bruderschaftbetraf, praeses ordinarius, Vorsteher der BruderschaftDer praefectus, die assessores und der pedellus wurdendurch Abstimmung gewählt. 1659 den 29. Juni wurdauch das Schießspiel erneuert und da der alte silberneVogel durch die weimarschen und hessischen Truppen abhan-den gekommen, wurde zu einem neuen beigelegt. Nach ei
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