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Geschichte der alten Jülich'schen Residenz Nideggen
Entstehung
Seite
81
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81inft.Kirche wohnenden Leute aus= und einzulassen, dem Bürger-meister, von dem sie selbige Morgens wieder zur Eröffnungder Thore abholten. Wenn die Trommel gerührt, odernnerdas Bürgerglöckchen geläutet wurde, hatten alle pflichtigenBürger mit Gewehr in ihren Quartieren anzutreten. AuVernachlässigung dieser Verordnungen waren Geldstrafengesetzt, für die Rottmeister besonders hohe.renDie Bürger und Nachbarn im Altwerk und auf demdiPagen (den Vorstädten vor dem Dürener und Branden-berger Thor), sowie an der Ruhrbrücke mußten die in derStadt wohnenden im Wachtdienste unterstützen; sie wurden1643 bei Churf. Strafe von zehn Goldgulden und bürger-licher Strafe von 5 Mark aufgefordert, Morgens an denThoren und Abends bei gemeiner Courtegarden auf demahnMarkte zu erscheinen. Auch die Nachbarn von Obermau-bach, Schlagstein und Ramsauel mußten auf Befehl desengeMagistrats sich zur Stadtwacht einstellen. Dieselben hat-eterten etwa 40 Pflichtige, während Nideggen selbst deren un-hrengefähr 100 zählte. Außerdem gab es noch eine Anzahlvon Höfen in der Umgegend, sog. freie Wachtgüter, diesonst in keinem Abhängigkeitsverhältniß zu der Stadt standen, auf deren Einfordern jedoch in Nothfällen einenWächter stellen mußten. So das dem Kloster MariawaldUterzugehörige Eicher= oder Eckergut zu Hergarten, ein Wachtgut des Herrn von Blens und der dem Herrn von Drovedortgehörige Koffemer oder Koffenheimer Hof zwischen Bergund Nideggen. Diese Wächter wurden bei verschärftemffnetWachtdienste jedesmal einberufen, oft kaufte man sich mitsge-einer Geldentschädigung ab.Für die Nachtwacht waren in ruhiger Zeit zwei besol-dendete Männer angestellt, die sich um 12 Uhr ablösten. Wirjien, theilen unten einen Eidschwur derselben von 1580 mit. Zuunde Kriegszeiten war auch für sie ein Rottendienst eingerichundSo wurde sie im Januar 1586 durch 8 Personenreten und zwar dieselben, die die Tagswacht hatten, abgehalten:chen; von 5 Uhr Abends an sollen sie auf⸗ und abgehen. 1738yten den 20. November erschien eine neue Nachtwachtordnung,pächderen Verletzung mit fünf Mark Nachbarvroge vorbehalt-derlich Churf. Brüchtenstrafe belegt wurde. Die Rotten, die