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Geschichte der alten Jülich'schen Residenz Nideggen
Entstehung
Seite
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53für theures Geld von den Oberbefehlshabern Schutzbriefe,sauvegardes oder Salvaguardia's zu erkaufen, die einenbedeutenden Erwerbszweig dieser Menschen bildeten,!) so1702 zwei Schutzbriefe für zusammen 76 Rthlr., 1703einen für 54 Rthlr. 26 Albus und die Erneuerung für 40Rthlr. Trotz aller Salvaguardias überstiegen 1704 den12. Januar Abends zwischen 10 und 12 Uhr 160 franzö-sische Soldaten unter Hauptmann de Landres die Mauernder Stadt, steckten dieselben an drei Stellen in Brand.von denen an zweien das Feuer bald gelöscht wurde,plünderten die meisten Häuser aus und schleppten denSchultheißen, Bürgermeister und die Rathsherren unterdem Vorwande noch schuldiger Contribution gefänglich mitsich. Der Schaden an verbrannten Früchten, Thieren undMöbeln, geplünderten Sachen und mitgeschleppten Pferden,wurde vom Bürgermeister nach einem genauen Inventarauf 2522 Rthlr. geschätzt. Da die Franzosen ihren Raulin die auf dem Rathhaus aufbewahrten, dem Amte gehö-rigen Bettdecken und Leintücher eingepackt hatten, so ver-langte das Amt nämlich auch diese von der Stadt ersetztzu bekommen?). 1704 war Hauptmann Douay Schloßcommandant. Seine Leute, denen Feuer und Licht gestelltwerden mußte, nahmen die Gemüse aus den Gärten wegund benahmen sich sehr unanständig. 1705 unterbliebwiederum die Mathias=Prozession, weil die englischenTruppen um diese Zeit (Pfingsten) von hier aus auf Trierzu marschirten und die ganze Gegend verheerten. Auch1) Aehnliche Erpressungen waren an der Tagesordnung. Beweisist der unten mitgetheilte Brief eines Obersten an den Offizier der Ni-degger Besatzung, worin er die Bürger auffordert, sich mit einem Ge-schenk (sehr bescheiden, mit etwas zu einem Paar Handschuhen) bei ihmeinzufinden, für welchen Fall er Verlegung der Besatzung versprichtsonst aber droht, noch neue Mannschaft hinzuzufügen.) Hierüber heißt es in einer bei den Papieren des sel. Verfassersvorgefundenen Notiz„Weilen im Jahr 1704 den 20. January Eine feierliche französischeParthey usser rhathauß alwohe die bürgerr etliche bettung, Prell undschatzen beysammen gebracht deren etliche hiegenohmen, warienen Sieden raub gepacket, so stehet's dahin ob die statt diese per vim majo-rem hingenohmen säck guth zu machen, oder das ambt selbigh zu mis-en schuldig seye?