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3. April98. Erzherzog Matthias an Johann Casimir. Ant-
werpen„Ich kan nit underlassen, E. L. durch dies zu besuchen und der-selben zu vermelden, das ich ungezweifelter hoffnung pin, E. L.werden mir und disen landstenden zu gefallen uhnsaumblich ufdie angenommene bestallung persohnlich erscheinen und sich gegenmir als ein treuer blutsfreund erzaigen. Dagegen ich mich hien-wiederumb zu schuldiger dankbarkeit gegen E. L. in alweg erbiet,wie die selbst verner von diesem meinem rat und gesanten ver-nemmen wirdet, dem ich glauben zu geben pitt und E. L. zuehistem ersehen gott bevele." 1 )
Marb. Niederl. 1578 Cop.
1) J. C. Antwort, Lautern 26. April, spricht die Hoffnung aus: „wirwerden einander baldt mit frölichen gemueht auf grüner haiden sehenvnnd dem feindt einest also begegnen, wie aufrichtigen redlichen teutschenvnnd fürsstlichen personen gebuert vnnd woll anstehet" (C h m e 1, die Hdschr.der k. k. Hofbibliothek in Wien I, 84, wo aus einem Correspondenzendea Erzh. von 1577 bis 1582 enthaltenden Sammelband eine Reihe derwichtigeren Sehr, veröffentlicht ist).
99. Johann Casimir an Kurfürst Ludwig. 12. April
Kaisers-Ausführliches Gutachten zum bevorstehenden kurf. Collegialtag lauternin Worms. Hauptpunkte vermutlich 1) das niederländische Kriegs-wesen, 2) die Ausschreibung eines Reichstags (in Sachen der Nieder-lande, Türkeuhülfe, Religion). Bei der unklaren Stellung des Kai-sers, der vielleicht mit Spanien zusammen die Reise des Erzh.Matthias veranlasst hat, und den spanischen Neigungen der katho-lischen R.-Fürsten kein richtiger Ratschlag und Beschluss zuerwarten. L. soll vorschlagen: Einstellung der Feindseligkeitenund Entfernung der fremden Truppen von Seiten Don Juan's undder Staaten; Lösung der niederländischen Frage durch Kaiser undReich, und zwar vermittelst Verbesserung des burgundischen Ver-trags von 1548, Restitution der zum R. gehörigen Stücke, Münz-vergleichung und Freistellung der Religion. L. wird dabei wenig-stens erfahren, „was man allerseitz im schilt füret." Alles demKaiser überlassen hiesse nur „mit seinem eigenen gelt ein ruttenuf den rucken zu binden." Der Religionsfriede darf nicht etwa zurWiedereinführung des Papsttums in Holland und Seeland benütztwerden. J )
Mb. 1H/4C f. 174. Or.
1) Die kf. Instruktion für den R.-Deputations- und kf. Collegialtagzu Worms, vom 21. April, schlägt vor: Unterhandlung durch den Kaiserund die Kff. allein oder mit andern Ständen, jedenfalls mit Beteiligungder Evangelischen, da ohne Religionsfrieden keine beständige Ruhe her-zustellen ist; für den Kriegsfall die vom Kaiser vorgeschlagene „Gegen-verfassung" sowie etwaige Neuerungen zu Ungunsten der deutschenLibertitt nicht zuzulassen. L. schickte nach Worms den Burggrafen zu