155folgten dem Beispiele ihres Landesherrn und nahmen den auf sie fal-lenden Betrag gegen hohe Zinsen auf. Die Jülich'sche Rit erschaft be-willigte 19% aus dem Einkommen der adlich und geistlich freienGüter, aber es war nur ein Tropfen auf einen heißen Stein. Dazustellte sich noch heraus, daß die vorige und jetzige Landtagszehrung“,welche man gehofft hatte aus der Dienstboten=Steuer bestreiten zukönnen, 6000 Thlr. mehr erforderte, welche ebenfalls noch umgelegtwerden mußten, desgleichen der früher ausgeworfene jährliche Bedarfzur Erledigung der Kammercapitalien und andere Postens).Unter den Petitionen, welche in großer Zahl dem Landtagevorlagen, finden wir viele Entschädigungsforderungen der Ritterbür-tigen für auf ihren Gütern erlittenen Kriegsschaden, welche größten-theils anerkannt und bewilligt wurden. Auch die Städte Düren, Eus-kirchen und Jülich verlangten Ersatz des durch die französischen Blo-kaden erlittenen Schadens. Dem Lande erwuchs dadurch eine neueLast, da auch diese Entschädigungsgelder nach der Matrikel umgelegtwurden, wozu die Herrn selbst, vermöge ihrer Steuerfreiheit für dielandtagsfähigen Güter, freilich wenig beizutragen hatten. Es wieder-holen sich immer noch die Klagen wegen noch nicht gezahlter Entschä-digung für zum Festungsbau vergrabene Grundstücke, welche bis zuzehn Jahren zurückgehen. Die charakteristischste Petition ist jedoch un-bedingt diejenige vieler Düsseldorfer Gastwirthe, welche Zahlung ver-langen, für die Beherbergung der zur „Portugalischen Hochzeit“ ein-geladenen Herrn nebst Dienerschaft und Pferden. Bei ihrer Abreisehatten die Herrn damals die Wirthe an die fürstliche Rechenkammergewiesen, da sie sich als Gäste des Hofes betrachteten; die Räthehatten sie jedoch vertröstet bis zum Landtage, da das Geld vomLande bezahlt werden müsse. Jetzt wies der Landtag die Klagendenjedoch wieder an die Hofkasse zurück, wo indeß keine Mittel vorhandenwaren, so daß diese Angelegenheit vorläufig noch in der Schwebeblieb. Wie tief aber alle diese Umlagen in die Vermögensverhältnisseder Unterthanen einschnitten, können wir entnehmen aus den vielenVerordnungen, welche in den ersten Monaten des folgenden Jahresgegeben wurden, um die großen Mißbräuche abzustellen, welche sich beiJohann Wilhelm hatte der Stadt Elberfeld, welche in Folge einer Feuers-brunst sehr zurückgekommen war, eine 20jährige Steuerfreiheit zugestandenund befahl, daß das Contingent von Elberfeld von der Bewilligung ab-gesetzt werden solle. Dies geschah jedoch nicht, sondern das Fehlendewurde auf die andern Städte zugeschlagen, worüber diese sich unter dem12. November 1689 sehr beschweren.
Druckschrift
Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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Seite
155
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