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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
Entstehung
Seite
165
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165Anlage IIb.Formula reversalis.Von Gottes Gnaden, Wir Johann Wilhelm, Pfalzgraff (Tit. pertotum), thun kundt und bekennen hiemit, für Unß, Unsere Erben und Nach-kommen, demnach Unß, alß Hertzogen zu Gülich und Berg, Unsere getreweliebe Landstände, von Rhäten, Ritterschafft und Stätten Unßerer HerzogthumbenGülich und Berg, den Huldigungsaydt abgestattet, wie solches getrewenvasallen und underthanen Ihren natürlich ahngebohrenen Landtsfürsten beiantrettung der Regierung zu thun schuldig seint, und dabey gehorsambst ge-betten, Wir mögten Sie in gnaden mit einem reversal versehen, und darindie von Unßeren Herrn Vorfahren Hertzogen zu Gülich und Berg erlangteprivilegia, Freiheiten, Brief, Siegell, Rechten, altes Herkommen und gutegewonheiten gdgst. confirmiren und bestättigen. Alß thun Wir solchesalleß hiermit und Krafft dieses, nach inhalt deß, Unßeren Gülich= und Ber-gischen Landtstenden aus Rhäten, Ritterschafft und Stätten ahm 5ten novem-bris 1672 ertheilten Haubt= und Ihrer Kayserl. Maj. darauf erfolgten decla-rations recess, und wollen Sie insgemein, und Einem Jeden absonderlichdabey zu jeder Zeit erhalten, schützen und handhaben, und Sie dagegen in keinewege beschweren lassen; Inmaßen Wir Ihnen dieses versprechen, geloben undzusagen, bei Fürstl. Würden, wahren Worten und gutem glauben, UnßernCantzlern und Rhäten, Beambten und bedienten, jetzigen und künfftigen aberbefehlent, darob steiff und vest zu halten, Urkund Unserer Handt underschrifftund hervorgedrucktem geheimen Cantzley secrets.Düsseldorf, 7. 8bris 1679.Den Ständen am 14. October 1679 vorgelegt.Beilage 20 der Landtags=ProtokolleEs bleibt zu bemerken, daß die Landstände mit dem Inhalt dieses Re-verses nicht zufrieden waren und ein anderes Formular entwarfen, worausauf die früheren Reverse zurückgegangen und besonders darauf Gewicht gelegtwird, daß der Fürst erkläre,die Huldigung solle nicht in praejudicium derRöm. Kays. Majest. decision, sondern über Dero Verhoffender allergnädigsterBeliebung und citra praejudicium juris tertii, auch außer Ihren schaden undNachtheil jetzo und künftig gemeint sein. u. s. w.Beilage 21 der Landtags=Protokolle.