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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
Entstehung
Seite
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140Franzosen verboten habe sagt er darinso habe er auf dieStände keine Rücksicht zu nehmen, denn Se. Kais. Maj., als desRömischen Reiches höchstes Oberhaupt, habe sowohl den Landständenals ihm allein gnädigst zu befehlen. Das Geld blieb indeß vorläufimit Beschlag belegt. Da jedoch fast mit Gewißheit angenommenwerden kann, daß der kaiserliche Befehl auf Veranlassung JohannWilhelms gegeben wurde, und der General von der Beck später denOberbefehl über die Jülich= und Bergischen Truppen übernahm, sounterliegt es keinem Zweifel, daß der Fürst auf diesem Umwege seinenZweck erreicht hatte, die betreffende Summe zu seiner Disposition zuhaben. Die Franzosen rächten sich sogleich dadurch, daß ein ausKaiserswerth entsendetes Detachement im Amte Angermund drei Höfeniederbrannte, als Anfang der angedrohten Execution.Die Stände wehrten und sperrten sich immer noch, bevor siezu einem definitiven Beschluß kommen konnten. Sie hatten zugestan-den, daß die Dienstboten auf dem Lande, aber mit Ausnahme derauf den adligen Häusern Dienenden mit dem 10. Pfennig ihresLohnes besteuert werden sollten; ferner, daß die Branntweinbrenner undHandelsleute je nach Maßgabe ihres Gewerbebetriebes mit einer von½ bis zu 2 Thlrn. steigenden Steuer belegt werden könnten, und end-lich, daß Leuteso in den Backhäusern wohnen?*) und Gewerbe undHandwerk treiben, ebenfalls im Verhältniß zu dem Ertrage ihresGeschäfts zur Steuer herangezogen würden. Von dem Deputat fürdie Fürstin Mutter wollten sie aber durchaus nichts wissen. Wiegewöhnlich, begannen sie wieder Beschwerden vorzubringen, und anderen Erledigung, die Bedingung ihrer Einwilligungen zu knüpfen.Jetzt war es das Stempelpapier, dessen Abschaffung sie verlangten,da dessen Einführung ohne ihre Bewilligung erfolgt war, und siedurch dessen Gebrauch bei allen gerichtlichen und administrativen Ein-gaben eine Hemmung des Geschäftsverkehrs befürchteten. Auch gegendie Verordnung vom 2. Februar 1689, welche die Aufnahme derEinkünfte und Renten aller Pfarreien und Vicarien 2c. befohlen hatte,protestiren sie, als einen Eingriff in ihre Patronatsrechte, und so nochmehrere andere Punkte. Wären diese Gravamina erledigt, dannwollten sie auf die Wünsche des Landesherrn näher eingehen.In der deshalb nachgesuchten Audienz vom 9. April wünschensie zuerst dem Fürsten ein fröhliches Osterfest, fangen aber gleichwieder neue Querelien an, weil der Fürst in Folge eines am 5. April26) Es sind Leute, welche nicht Grundbesitz haben und auf dem Lande in denNebenbauten der Wohnhäuser zur Miethe wohnen.