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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
Entstehung
Seite
139
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139werde. In seiner Noth wendete Esken sich wiederum an den Land-tag, der ihm erwiederte, er solle das Geld nicht ausliefern undSerenissimum auf die Stände verweisen.Wiederum suchten die Stände Audienz nach,um ihre Relationzu thun. Johann Wilhelm verweigerte es, sie zu empfangen undließ sie an die Räthe verweisen. Diese aber beschränkten sich auf dieMittheilung, daß die Stände ihre Deputirten bevollmächtigen sollten,die Autorisation zur leihweisen Aufnahme von 50,000 Thlrn. zu er-theilen und die betreffende Obligation gleich vorzulegen. Den 29.März hatte er sich jedoch anders besonnen, und erklärte sich bereit,die Stände zur Audienz vorzulassen. Unter Darlegung der traurigenaugenblicklichen Zustände des Landes, trugen sie die Bitte vor, derFürst möge sie für jetzt entlassen; wenn nach drei oder vier Wochendie Besorgniß vor der französischen Execution ganz gehoben sei,wollten sie wieder zusammenkommen und thun, was möglich wäre,um allen seinen Wünschen zu willfahren. Johann Wilhelm antwortetihnen diesmal weniger hart. Er stellt ihnen die absolute Nothwen-digkeit vor, die erwähnten 50,000 Thlr. sogleich haben zu müssenund einen Assecurationsschein auf 200,000 Thlr., damit er von denKaufleuten Geld erhalten könne, Jülichsche und Bergische möchten jedeaparte das Quantum benennen, welches sie bewilligen wollten.Ferner verspricht er, wenn seine Regimenter außerhalb Landes geführtund dort Winterquartiere beziehen würden, dafür zu sorgen, daß diesnicht auf Kosten Jülichs und Bergs geschehe. Ueberhaupt bezeigteer sich wieder sehr freundlich und huldreich, sprach nur vonseinenlieben getreuen Ständen, und brachte es auch wirklich dahin, daßsie sich bereitwilliger zeigten, seinen Wünschen nachzukommen. DieBitte, das Deputat für die Fürstin Mutter noch auszusetzen, schluger entschieden ab, war aber damit einverstanden, daß die schon ein-gelaufenen französischen Contributionsgelder in cassa bleiben können,damit aber dieses Geld den Namen nicht haben möge, daß es ausder Kasse komme, könne es ja als Abschlag auf das bewilligte, durchCredit zu beschaffende Capital von 50,000 Thlrn. gelten.Diese letztere Wendung war wahrscheinlich hervorgerufen wor-den durch ein Dekret des Kaisers, worin dem General von der Beckin Köln befohlen wurde, die in der Pfennigsmeisterei=Kasse befindlichenfranzösischen Contributionsgelder sogleich mit Beschlag zu belegen.Die Stände betrachteten diesen Befehl als einen Eingriff in ihrePrivilegien und äußerten sich darüber sehr ungehalten. JohannWilhelm aber erneuert am 5. April den Befehl an Esken wegen so-fortiger Auslieferung des Geldes,da der Kaiser die Abgabe an die