138in Güte das thun, was hernacher zu thun sie mit der Schärfe ge-zwungen würden; er wolle Alles in der Güte suchen, habe dies denStänden oft bedeuten und sagen lassen, bis jetzt sei aber noch nichtsgeschehen; wenn sie aber nicht wollten, so werde er vor gewiß dieHärte brauchen, Stände bei den Köpfen nehmen und ihnen processumriminalem machen lassen; er, Syndikus, möge ihnen dies deutlichund kecklich heraussagen." — Dann drehte er ihm den Rücken undließ ihn verdutzt stehen. Der hinzugekommene Oberst=Kämmerer vonSpee aber theilte ihm noch mit, „daß Serenissimus gegen die Ständealso sehr irritirt sei, daß, wenn sie nicht auf Alles eingingen, es nichtgut thun würde“. Auf den Bericht des Syndikus in der Sitzungvom 20. März verwahrten sich zwar die Stände gegen solche Ver-gewaltigung, welche sie um Ihro Fürstl. Durchl. nicht meritirthätten; sie erreichten aber dadurch weiter nichts, als daß sie denFürsten in noch größere Aufregung versetzten.Inzwischen hatte Johann Wilhelm am 19. März an Eskenabermals den Befehl ergehen lassen, alles von den Contributionenin Kassa habendes Geld — es waren über 14,000 Thlr. — sofortan den Kammerrath de Roy abzuliefern. Zugleich schärfte er ihmein, keine Beiträge zu verschweigen und schnell zu handeln, „sonst werdeer ihn dafür mit dergestalt scharfer animadversion ansehen, daß erwissen und empfinden solle, mit einem Pfalzgrafen zu thun gehabtzu haben“. Esken legte hierauf zwar einen genauen Status derGelder vor, bat jedoch, ihm die Ablieferung zu erlassen, da die Fran-zosen seine Güter brandschatzen wollten. Auch die Stände traten fürEsken auf, „da sie nicht zusehen könnten, daß Fürstl. Durchl. dieGelder, so von andern creditirt, 25) sich appropriiren wollten;“ siebaten, die Gelder möchten vorläufig in Kasse bleiben, um nöthigenfallsEsken daraus zu entschädigen. Trotz alledem wiederholt JohannWilhelm unter dem 26. März den Befehl zur Auslieferung derGelder an den Kammerath de Roy. Dem in der Kanzlei ausgefer-tigten Befehl fügt er bei der Unterschrift noch eigenhändig hinzu:„Ich pretendire hierauf keine replicam, sondern einen prompten undblinden Gehorsam, und wofern ich innen sollte werden, daß ihr vonden in Händen gehabten Geldern nach meinem vorigen Befelch dengeringsten Heller oder Pfennig nacher Bonn geliefert haben solltetoder hättet, als seyd versichert, daß ich's ohnfehlbar gegen euch recht-schaffen und aufs schärpfeste zu anden und zu resentiren wissen25) Städte= und Gemeinden hatten die ihnen auferlegte Contribution meisten-theils gegen Verpfändung von Gütern aufnehmen müssen.
Druckschrift
Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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Seite
138
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