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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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130Als in den ersten Tagen des Januar der gemeinsame Landtageigenmächtig auseinanderging, waren von den Jülich'schen viele Herrnin Düsseldorf zurückgeblieben, um wegen Aufbringung der ContributionRaths zu pflegen, da sich bezüglich der Umlage viele Differenzen er-gaben. Dieser Umlage war nemlich die Morgenzahl des Besitzeszum Grunde gelegt und auch auf die Rittergüter ausgedehnt worden.Die Ritterbürtigen legten sofort Protest ein gegen dieses ihren Pri-vilegien widersprechende Verfahren, und brachten es auch dahin, daß einEdikt vom 8. Januar dasselbe abstellte. Hierdurch fühlten sich wiederdie Hauptstädte sehr beeinträchtigt und erklärten, daß es wohl recht,und billig sei, wenn die Ritterbürtigen den armen Gemeinden indieser großen Nothmit einem erklecklichen Beitrag assistiren möchtenDie Herrn beharrten aber aus Princip auf ihrem Privilegiumder Steuerfreiheit: sie könnten sich die Umlage nicht gefallen lassen,wenn sie zu der nothwendigen Summe einen Beitrag zu leisten fürangemessen fänden, würden sie es aus eigenem Antriebe und freiwillithun. Damit blieb dieser Punkt vorläufig unerledigt.Schärfer noch protestirte die Geistlichkeit, namentlich die ver-schiedenen Stiftsherrn in Köln, deren im Jülich'schen gelegene Güter.ebenfalls bei der Umlage mit herangezogen waren. Sie beriefen sichauf die sacri canones,welche unter starken Strafen, selbst der Ex-communication, es verbieten, geistliche Güter in usum laicorum zubeschweren und zu unterpfänden: es könne dies auch neben den censurisecclesiasticis von ihren successoribus maledictiones veranlassen 2c.sie müßten deshalb solemniter gegen jede Veranschlagung protestiren,und thäten alle dienliche Rechtsmittel bevorab sententias et res judi-catas reserviren 2c.24). Ritterschaft und Geistlichkeit hofften somitsich dieser allgemeinen Landeslast entziehen, und das Tragen derselbenlediglich den Städten, Freiheiten und dem platten Lande aufbürden zukönnen.Jetzt waren auch die Jülich'schen endlich zu dem Entschluß ge-kommen, eine Deputation nach Bonn zu schicken, um wegen der Con-tribution und deren Zahlung zu unterhandeln. Herr von Ketzgen zurKlee und Herr von Syberg begaben sich in Folge dessen dorthin, undnach kurzer Verhandlung gelang es ihnen, mit dem Intendanten vonHeis unter dem 6. Januar 1689 einen Vertrag abzuschließen auf fastgleichen Bedingungen, wie früher die Deputirten des HerzogsthumsBerg. Von dem Protest der Geistlichkeit und der Ritterschaft wurdegar keine Notiz genommen, da der Vertrag ausdrücklich feststellte, daß24) Protest bei den Jülich'schen Landtags=Protokollen. Staatsarchiv zu Ddorf.