128derung enthielt, daß die Stände permanente Deputirte ernennensollten, da es unter jetzigen Umständen nicht möglich sei, jedesmal denLandtag zu berufen, baten die Anwesenden schon am 4. Januar 1689um ihre Entlassung, damit sie in ihrer Heimath für die Aufbringungder fran ösischen Contribution sorgen könnten. Damit verbanden siedie Bitte, der Fürst möge von dem Aufgebot der Lehnsleute Abstandnehmen und die bereits eingezogenen Landesschützen wieder entlassen,da durch diese feindlichen Maßregeln die Franzosen nur noch mehrgereizt und zu Gewaltthätigkeiten veranlaßt würden. Da JohannWilhelm abwesend war, — er brachte seine Gemalin nach Wien, umsie den am Rhein zu erwartenden Kriegsunruhen zu entziehen-konnten die Räthe über diesen Antrag keinen bestimmten Bescheid ertheilen. Bevor jedoch die Antwort einlief, waren die Herrn ausein-andergegangen. Gleich nach seiner Heimkehr, den 20. Januar 1689,ließ er sofort eine neue Einberufung ergehen, da er es „höchst miß-fällig verspürt, daß der Landtag ohnbeurlaubt von hinnen gegangen“,die Herrn sollten sich sofort wieder nach Düsseldorf verfügen. Am1. Februar waren sie auch ziemlich zahlreich wieder versammelt, dochwurde bis zum 11. Februar wenig verhandelt.Zur möglichst schnellen Aufbringung der Contributionen warschon am 5. Januar 1689 eine Verfügung erlassen worden, daß esallen Aemtern, Städten und Freiheiten ungehindert gestattet sei, sovielGeld als sie zur Deckung ihrer Contributionen bedürften, creditweiseaufzunehmen und dafür, nebst Kosten und Zinsen, ihre Gemeinde= undPrivat=Güter zu verpfänden. Dann wurde unter dem 8. Januar dieContribution in aller Form umgelegt und ausgeschrieben, trotzdem,daß die Fran osen schon selbstständig diese Umlage und Ausschreibungdirekt besorgt hatten. Auch wurde verfügt, daß die von den Magi-straten und Vorständen der Städte und Ortschaften als nützlich er-achteten freiwilligen Geschenke an die französischen Befehlshaber ohneWeiteres nach der Matrikel umgelegt und erhoben werden sollten. 20Wenn man aber hierbei von der Ansicht ausgegangen war, durch der-artige Geschenke die betreffenden Generale und Befehlshaber milderstimmen zu können, so hatte man die Rechnung ohne den Wirthgemacht, denn bald liefen von allen Seiten Klagen ein über Gewalt-thätigkeiten, welche von den Franzosen ausgeübt wurden.Obgleich in dem mit den Bergischen Deputirten abgeschlossenenVertrage gesagt war, daß Niemand in seinen Einkünften geschädigt,20) Originale im Staats=Archiv zu Düsseldorf. Auszügl. Scotti Nr. 755.756. 757.
Druckschrift
Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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128
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