109„bassin d'argent“ zu verehren und warf dazu 300 Thlr. aus. JohannWilhelm aber trat auch für Heldewir in die Schranken. Er war derMeinung, daß diese Summe nicht genüge, „da das bassin doch mindestens mit dem Jülich'schen Wappen geschmückt sein müsse“ — undStände legten bereitwillig noch 200 Thlr. zu.Nachdem Johann Wilhelm somit auf dem Landtage seinen Zweckzu seiner Befriedigung erreicht hatte, blieb ihm nun noch übrig, auchdie Jülich'schen Unterherrn zu einem Beitrage zu der bevorstehendenVermählung der Princessin Maria Sophia in Anspruch zu nehmen.Zu dem Ende berief er dieselben gleich zu Schluß des Landtages nachHambach, und legte ihnen das Schreiben und die Forderung seinesVaters vor. Wie wir bereits früher sahen, war jedoch das Verhält-niß zwischen Philipp Wilhelm und den Jülich'schen Unterherrn einim hohen Grade gespanntes; sie lehnten deshalb auch die Vorlagekurz ab, indem sie anführten, daß sie dazu durchaus nicht verpflichtetwären, und niemals zur Aussteuer der Prinzessinnen einen Beitraggegeben hätten. — Johann Wilhelm theilte diesen Beschluß seinemVater mit, gewiß nicht ohne freundlichen Commentar, und in einemSchreiben d. d. Friedrichsburg, 3. Mai 1687, an die Unterherrn,machte der alte Kurfürst Philipp Wilhelm seinem Aerger Luft. Ergiebt den Herrn seine „displicenz und indignation über ihre imper-tinente opiniatrität mißfällig zu verstehen; „ihre renitenz sei nur auflauter Widerspenstigkeit gegründet und keinesweges in ihren immervermeintlich gerühmten Privilegien zu finden“ 2c. Die Herrn behieltenjedoch die Hand fest auf dem Geldbeutel und gingen nach Hause.Im August 1687 berief Johann Wilhelm die Unterherrn aber-mals nach Hambach, um von ihnen Beiträge zu den Landesbedürf-nissen zu verlangen. Nach der Proposition sollten sie 12,000 Thlr.für die Militz und Fortification hergeben, ferner zu den Kosten bei-tragen für die Deputationen, welche in Köln zusammengetreten waren,um mit Kur=Kölnischen Deputirten Vereinbarungen zu treffen wegen deraus dem einen Gebiete in das andere überschlagenden Ländereien;endlich erwartete der Landesherr, „daß die Unterherrn zur freien gnä-digsten Disposition ihm mit einem Erklecklichen an die Hand gehenwerden“. Für den ersten Zweck bewilligten sie, mit dem Angebot von8000 Thlrn. beginnend, nach vielem Sträuben die gewünschte Summevon 12,000 Thlrn., für die Kosten der Deputationen warfen sie400 Thlr. aus, zu des Fürsten freier Disposition aber verweigertensie jeden Beitrag. Der Unterherrntags=Abschied hält ihnen dieses inscharfen Ausdrücken vor und berührt auch ihre Weigerung zu einemBeitrage zu der Aussteuer der Prinzessin: „Ihre contestirte devo-
Druckschrift
Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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Seite
109
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