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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
Entstehung
Seite
107
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107hatten, die Hälfte von dem zu geben, was die Jülich'schen bewilligenwürden, so mußten sie 44,000 Thlr. umlegen. Das im vorigen Jahreerlassene Verbot der fremden Kriegswerbungen und des Eintrits in fremdeKriegsdienste veranlaßte jedoch die Stände zum Widerspruch, da siesich dadurch in ihren persönlichen Privilegien für beeinträchtigt hielten.Sie suchten aus den Akten alle früheren Verordnungen über diesenGegenstand hervor und kamen zurück bis auf den Landtagsabschied desHerzogs Wilhelm vom Jahre 1551, worin ihnen das Recht gewähr-leistet sei, in fremde Kriegsdienste zu treten. Erst die VersicherungJohann Wilhelms, daß dieses erneuerte Verbot sich nicht auf dieRitterbürtigen beziehe, brachte die Herrn wieder zur Beruhigung.Stürmischer wurden die Verhandlungen über die Düsseldorferund Jülicher Festungsbauten, wobei Stände wieder die große Aus-dehnung derselben angriffen. Hierbei kamen eine Menge von Beschwer-den zur Sprache, wonach schon seit vielen Jahren für die zur Anlageneuer Werke vergrabenen Grundstücke den Eigenthümern die verspro-chene Entschädigung immer noch nicht ausgezahlt sei, was doch ausden zum Bau ausgeworfenen Geldern hätte geschehen müssen.!!) Alsnun aber die Stände in ihrer schriftlich übergebenen Relation aber-mals die zu große Ausdehnung der Werke anführten, antwortete Jo-hann Wilhelm ihnen,Er wolle Stände ein für allemal gnädigstgewarnt haben, derenfalls als sonsten dergleichen bei ihrer schriftlichenRelation wohl befremdlich bemerkten, fast vermessenen, anmaßlichenVorschreibens, ob und wie weit er die Festungen extendiren wolleoder einziehen, sich gänzlich zu ermäßigen, zumalen er, als der Landes-fürst, von seinen Unterthanen, den Landständen, diesfalls noch sonstensich einige leges im geringsten nicht proscribiren lassen könne nochwolle ꝛc. Hierauf bewilligten Stände, zwar ungern und unter Ver-wahrung ihrer Privilegien, das Verlangte, und legten für Jülich10,000 Thlr., für Düsseldorf 15,000 Thlr., auf die Aemter um.Zu des Fürsten freier Dispoſition wurden, nach Zurückweiſung meh-rerer Minderangebote, zuletzt von Jülich 10,000 Thlr., von Berg4000 Thlr. ausgeworfen, wozu die Jülich'schen eine Beihülfe von6% des Einkommens aus den freien geistlichen und adlichen Gütern,Als Anhalt für die damaligen Bodenpreise möge die Notiz dienen, daß1681 ein Morgen Land vor der Citadelle, also in unmittelbarer Näheder Stadt, nach Hamm zu, belegen, auf welchenein halber Mond, an-gelegt wurde, zu 85 Thlrn. abgeschätzt war. Vor der nördlichen Front,nach Derendorf hin, finden wir Gärten von beinahe einem Morgen zu60 und 70 Thlr. abgeschätzt.