Fried= und Ruhestandes im Reich so merklich hafftet und wirklich be-ruhet“ 2c.Eine Summe war in der Proposition nicht bezeichnet; es solltederen Feststellung den Ständen überlassen bleiben. Da dieselben jedochauf dem ersten Landtage dieses Jahres schon so sehr erhebliche Beträgebewilligt hatten, so glaubte Johann Wilhelm ihnen noch einige ver-bindliche Worte sagen zu müssen. Am Schlusse der Proposition be-theuert er ihnen daher, wie leid es ihm thue, jetzt schon wieder Geldvon ihnen fordern zu müssen, da sie erst im Frühjahr so viel bewilligthätten, „dannenhero Ihro Hochfürstl. Durchl. dieselben ungern auf sofrischer That abermahlen belangen“, doch sei es unter den jetzigenConjuncturen unvermeidlich — „und da die Stände bisher in der-artigen Fällen immer so devot sich erzeigt hätten, daß er wegen ihresbisherigen Verhaltens ein vollkommenes Vergnügen und sonderbareconsolation empfinde“, so zweifle er nicht, „sie werden ihm zu demgenannten Zweck ohne Zeitverlierung mit baaren Geldmitteln erklecklichassistiren“, er werde dies „mit Hochfürstl. Hulden und Gnaden,womit Sie ihnen immerhin wohlbeygethan verbleiben, zu erkennen geneigt seyn“.Weitere Forderungen enthielt die Proposition zwar nicht, dochwaren die Stände anfänglich im hohen Grade entrüstet, daß die Herzog-thümer, welche schon so viel gelitten hatten, nun auch noch für diePfalz Geld hergeben sollten. Sie glaubten sich dazu nicht verpflichtetund beriefen sich wiederum auf ihre Privilegien *). Nach vielfachenDebatten kamen sie denn doch zu dem Beschluß, daß sie irgend einenBeitrag bewilligen müßten, und nun begann wieder das Feilschen umdie Summe, welche endlich auf 50,000 Thlr. festgestellt wurde. DieBergischen belasteten sich mit 17,000 Thlrn. und noch 1000 Thlrn. fürZinsen, da das Geld sofort liquide gemacht werden mußte. DieJülich'schen übernahmen 28,000 Thlr., welcher Summe noch der BetragBei den Bergischen Ständen kam es hierbei zur Sprache, daß der Frhrvon Schöller der Einzige war, welchem noch der Aufbewahrungsort derin einer Kiste verschlossenen Privilegien bekannt war; er verlangte deshalbdie Erwählung von zwei Deputirten, denen er das Geheimniß anvertrauen wolle. Es wurden die Herren von Metternich und von Wachten-donk gewählt, welche dann auch den Eid leisteten: den Ort, wo die Kisteist, ohne der Herren Landstände Wissen und Belieben nicht zu offenbaren,directe vel indirecte, unter welchem praetext solches sein könnte oder möchtenoch sich dazu zwingen zu lassen, sondern diese Wissenschaft mit ihnen insGrab zu tragen, auch aus der Kiste nichts wegzunehmen oder wegnehmen1lassen zu wollen“.7*
Druckschrift
Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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Seite
99
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