92die Summen zu mindern, was wieder auf Seiten des Landesherrngroßes Aergerniß hervorrief und Fürst und Stände bald wieder scharfaneinander brachte. Die 20,000 Thlr. zum Türkenkriege lehnten sich ent-schieden ab, da sie schon im vorigen Landtage, die Römermonate be-willigt hätten, welche gegen ihren ausdrücklichen Vorbehalt umgele-eingezogen und verwendet worden wären, ohne daß ihnen darüberRechnung gelegt sei, die Lande seien von Steuern so belastet, daß ihrgänzlicher Ruin bevorstehe. Hierüber zogen sich nun die Debattenwieder sehr in die Länge und die Zeit verstrich, ohne irgend ein Re-sultat zu erlangen. Nun bringt Johann Wilhelm ein vielleicht durchihn selbst hervorgerufenes Schreiben des Kaisers schon aus dem Jahre1684, vor, worin derselbe sagt, daß die Landstände die Unvermögenheitdes Landes um so weniger vorschützen könnten, da sie ja dem Landeselbst oftmals mit unnöthigen Verzögerungen der Landtagshandlungen,deren Unkosten und höhere Beschwerden aufbürdeten, weshalb dergleichenMißbrauch zu des Landes Bestem billiger abzustellen sei, als eine sokleine, zum Nutzen der ganzen Christenheit gereichende Beihülfe unterderlei unstatthaften praetentionen zu verweigern 2c.“ Am Schlusse heißtes: „worin hinfüro Deine Liebden schon werden wissen recht zu thun“.Mit diesem Schreiben und der Autorität des Kaisers hinter sich,faßte nun Johann Wilhelm seine getreuen Stände schärser an. Erbedeutete ihnen, daß, wenn sie nicht binnen vierzehn Tagen an derHandlung Schluß ein Ende machen würden, er alsdann keine Land-tagszehrungen und Diäten mehr gut machen lassen werde; sie, Stände,sollten vielmehr schuldig sein, „nach Verfließung sothaner Zeit, dasübrige, was noch daraufgehen würde, aus dem Ihrigen abzutragenund Jeder an sein eigenes Bein zu binden“. Die Stände bewilligtennun die 20,000 Thlr. zur Türkenhülfe, und zwar nach der alten Ma-922trikel ⅔ für Jülich, mit 13,333⅔ Thlr. und ½ für Berg mit 6,666 ⅓Thlr. umzulegenNicht besser kamen die Herrn fort bei den übrigen Forderungenihres Landesherrn. Trotz ihres Sträubens und Feilschens mußten siesich zu deren Einwilligung endlich bequemen. Sie beschweren sich überdie Fortifications=Bauten; als sie aber auf ihre Verpflichtung zurInstandhaltung der Festungen laut Haupt= und Declarations=Receßhingewiesen werden, entgegnen sie, sie wären allerdings verpflichtet, dieFestungen im Stande zu erhalten, aber so, wie bereits angefangen seiund ferner fortgefahren würde neu aufzubauen, dazu wären sie nichtschuldig, das Geld zu bewilligen. Auch an der Exigenz für die Milizwollen sie Abstriche machen, aber Johann Wilhelm erklärt ihnen kurzund bündig, „er wolle die gemachten Einwendungen auf ihrem Unwerth
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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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92
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