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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
Entstehung
Seite
89
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89wurden zwar bewilligt und umgelegt, sollten aber bis auf Weiteresnicht eingezogen werden. Auch fürLandtagszehrungen war einenicht unanſehnliche Summe aufzubringen, und die Unterthanen, ob-gleich mit Steuern schon mehr als überhäuft, mußten mit Executionzur Zahlung der repartirten Beiträge gezwungen werdenDie Festungsfrage hatte, namentlich bei den Bergischen in Bezugauf Düsseldorf, lebhaften Widerspruch hervorgerufen. Die ganzeNordfront, vom Rheine bis zum Eiskeller, war bedeutend erweitertund nach dem System Vauban's umgewandelt. Raveline und vor-geſchobene Lünetten zogen ſich weit in das Feld hinaus. Die Ent-schädigungsansprüche für vergrabene Gärten mehrten sich von Jahr zuJahr. Jetzt war man mit der Aufschüttung des neuen Hauptwallesvor der Ostfront am Ratinger Thor beschäftigt und am 16. August1684 legte Johann Wilhelm den Grundstein zu dem neuen Ratinger) Doch nicht allein auf die Befestigung ſeiner Haupt⸗ undThore.Residenz=Stadt Düsseldorf war Johann Wilhelms Thätigkeit gerichtet;er strebte vielmehr dahin, die Stadt, welche bisher nur eine geringeBedeutung gehabt hatte und nur in die Kategorie einer größern Land-stadt zu stellen war, in jeder Beziehung zu heben, damit sie eineseiner vermeintlichen hohen Würde mehr entsprechende Residenz werde.Zu dem Ende erließ er unter dem 7. April 1684 eine Verfügung,wonach allen denjenigen In⸗ und Ausländern, welche ſich hier häuslichniederlassen,mit ehrbarlicher Traficir- und Fabricirung allerhandManufacturen und Wahren, auch sonstigen zulässigen Commercienihre Nahrung und Gewinn suchen und des Endts neue Häuser zubauen vorhabens sein und dazu Lust tragen sollten 2c. Freiheiten aufgewisse Jahre zugestanden werden, und zwar in der Weise, daß wennsie sich angemeldet und in vier Jahren ein Haus innerhalb der Stadtoder auch davor gebaut undhabitabel gemacht haben, sie nochfernere 26 Jahre von allen Personal= und Real=Lasten frei seinsollten 2c.2°) Gleichzeitig befahl er, daß unter dem Frhrn. vonSpee, dem Frhrn. von Nesselrode und dem Geh. Rathe Dr. Conzen19) In dem Hause Ratinger=Straße 43 (Restaur. Dieckmann) ist im Flur eineschwarze Marmortafel eingemauert, welche bei der Demolirung der Fe-stungswerke in Folge des Lüneviller Friedens dem abgebrochenen Ratinger-Thor entnommen wurde. Die Inschrift sagt: SSMVSIOHANWILHELMVS - COM. PALAT. RHE. N. DVX. BAVARIAEIVLIAE CLIVIAE et MONTIVM PRIMVM LAPIDEM POSVIT16. Aug. 1684. Gegenüber befindet sich eine Tafel mit Wappen undNamenszug26) Scotti, Samm. Nr. 711,