88Syndici unter allerhand gleißnerischen contestationibus die Exami-nation der Bedientenrechnungen und Bestrafung der Uebertreter nurden Schöffengerichten allein gehörig zu sein, nicht allein noch zu suste-niren, sondern auch Ihro Hochfürstl. Dchl., als ob Sie sine causaecognitione und ohne ordentlichen Weg Rechtens einen oder anderenBedienten bestrafen thäten, vermessentlich zu arguiren sich unterstehenAuch die Herrn Amtmänner, bekanntlich nur aus der eingebornenRitterschaft entnommen, erhalten bei dieser Gelegenheit einen derbenVerweis: „Sie hätten bei Antretung der ihnen aus Gnaden con-ferirten Dienste die ihren Vorgängern ertheilten Bestallungen, auchdie an dieselben ergangenen Verordnungen und Edikte aus Nachlässigkeit pflichtschuldigst nicht nachgeschlagen, aus denselben sich nicht infor-mirt, oder wohl gar deren Publikation den Vögten, Richtern undund Scholtißen von Zeit zu Zeit nicht continuirt.Diese Resolution, durch welche gewiß mancher der Herrn sichsehr getroffen fühlte, gab Anlaß zu einer sehr bewegten Sitzung so-wohl bei den Jülich'schen als den Bergischen. Sie vereinigten sich zueinem neuen Referat, beharrten fest auf Erledigung ihrer Beschwerden,bevor sie sich auf das „Hauptwerk“ einließen und erklärten: „WennIhro Hochfürstl. Dchl. die gravamina nicht abschaffen wolle, sobitten Landstände gehorsamsten Fleißes mehr höchstged. Ihro Dchl.denenselben in Ungnaden nicht vermerken zu wollen, wenn sie zurConservation dieser Landen Privilegien und zur Befindung derUnterthanen Bestes und Aufnehmens den ordentlichen Weg Rechtenseinzugehen unumgänglich veranlaßt werden.Auf's Aeußerste erzürnt über diese Drohung mit einem Reichs-hofraths=Proceß, entgegnete Johann Wilhelm ihnen mit harten Worten,worauf Stände wiederum mit Entschuldigungen und Hinweisung aufdie Noth des Landes antworteten. Nachdem noch viele Schriftstückeüber diesen und andere Differenzpunkte zwischen der fürstlichen Kanzleiund den Ständen gewechselt worden, kam man endlich auf beidenSeiten zu der Ansicht, daß einige Nachgiebigkeit zuerst zum Zieleführen würde. Johann Wilhelm versprach, die Beschwerden in Be-rathung zu ziehen und möglichst „abzustellen“, die Stände aber bewil-ligten, zwar unter lebhaften Debatten zwischen den Kurien, ansehnlicheSummen „zur Landesdefension“ zum Unterhalt der Miliz und derKreistruppen in Köln, zur freien Disposition des Fürsten, zur Ab-lösung der Kammer=Capitalien, zum Festungsbau in Jülich und Düs-seldorf u. s. w.; die vom Kaiser ausgeschriebenen Römer=Monate18) Ein Römer=Monat betrug im Simplum für Jülich 639 flor. 45 Krz. fürBerg 284 Flor.
Druckschrift
Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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Seite
88
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