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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
Entstehung
Seite
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85publicirt, welche die Abstellung von Uebelständen in der Gerichts-verfassung zum Gegenstande haben Dahin gehören: die Verordnungvom 21. October, die Advocaten, Procuratoren und Sollicitantenbetreffend. Die Zahl derselben soll beschränkt und darauf gesehenwerden, daß Niemand zu einem derartigen Amte zuzulassen sei, dernicht vorher über seine Person, seinen Lebenswandel und seine Rechts-kenntnisse gebührende Auskunft und Beweise geliefert habe. Fernerdie Verordnung vom 10. November, welche den Procuratoren bei derHofkanzlei strenge untersagt, mit den Partheien zu zechen und den-selben übertriebene Gebühren anzurechnen, eine Gebührentaxe wird bei-gefügt. Endlich wird unter dem 16. November verfügt, daß solcheStreitsachen, welche ihrer Natur nach der Competenz der Untergerichteund der Amts Verhöre unterworfen sind, nicht bei der Hof=Kanzleivorgebracht werden dürfen, da diese ohnehin mit Arbeiten über-häuft sei. 13)Das Vertrauen des Kaisers berief unseren Fürsten auch zuStreitigkeiten zwischen einzelnen Reichs-mehreren Commissorien inständen und sonstigen Reichsangelegenheiten. Im Sommer 1683 er-hält er den Auftrag, in Verbindung mit dem Kurfürsten von Trier,die Differenzen zwischen Magistrat und Bürgerschaft in der Reichs-stadt Köln zu vermitteln, welche sich schon seit mehreren Jahren hin-gezogen, und in welchen schon 1680 der Graf v. Oettingen als Com-missarius einmal thätig gewesen. Es waren die in der GeschichteKölns alsGülich'scher Tumult bezeichneten Unruhen, auf welchenäher einzugehen hier nicht der Ort ist. Nachdem es dem vom Kaisernach Köln gesendeten Reichshofrath Jodoci nicht gelungen war, denFrieden in der Stadt wieder herzustellen, sollten nun der Kurfürstvon Trier und Johann Wilhelm dazu hinwirken. Ersterer sendeteseinen Geheimenrath und Ober=Marschall Freiherrn von der Leyen,als Bevollmächtigten dorthin, Johann Wilhelm aber ließ sich durchden Frhrn. von Nesselrode vertreten. Beide Bevollmächtigte richtetenjedoch vorläufig nichts aus.14)Auch bei den Generalstaaten im Haag trat Johann Wilhelmin Verbindung mit dem Bischof von Münster auf, als Vermittler derErbstreitigkeiten in Ostfriesland, zwischen der verwittweten Fürstin,als Vormünderin ihres Sohnes, und, verschiedenen Praetendenten aufTheile der Grafschaft. Bei dieser Gelegenheit ließ er durch seinenResidenten auch noch Forderungen von rückständigen Subsidiengeldern12) Scotti, Sammlung Nr. 704, 705 u. 706 im Auszuge.14) Theatr Europ. XII. 512, u. Acten Stadt Köln 2c. im Staatsarchiv,