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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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84Während dieser für Johann Wilhelm so unruhigen und bedenk-lichen Zeit, ließ er die Ordnung der innern Verhältnisse seiner Ländernicht aus dem Auge. Zunächst waren es die Steuerangelegenheiten,welche manche Verbesserung erforderten. Besonders hatten die Aemterzu leiden gehabt durch die Beitreibung der Steuer=Rückstände mittelstmilitairischer Execution, wobei vielfache Ausschreitungen vorfielen. AufAnstehen der Landstände, in deren Beschwerden diese Executionenstets wiederholt wurden, untersagte Johann Wilhelm dieselben durcheine Verfügung (Generale) vom 18. Januar 1683, und überwies dieAusführung der Steuerexecutionen lediglich den Amtsboten. Fernerwurde unter dem 22. April 1683 befohlen, daß die Gemeinden fürdie Steuerrückstände Einzelner nicht mehr verantwortlich gemacht wer-den und zu deren Abtragung verpflichtet sein, sondern nur die Säu-migen dafür angesehen werden sollen. Endlich wurden durch Verfü-gung vom 29. April 1683 die Eigenthümer aller während des Kriegesverlassenen Güter aufgefordert, binnen drei Monaten ihr Besitzthumwieder anzutreten, unter dem Versprechen, daß ihnen, bei wirklicherUnvermögenheit, die Steuerrückstände erlassen seien. Die Güter der-jenigen aber, welche nach diesen Terminen nicht zurückgekehrt sind,sollen mit Beschlag belegt und zum Besten des Fiskus verkauftwerden. 11).Im Sommer 1683 finden wir Johann Wilhelm und den Hofwie gewöhnlich auf dem Schlosse Hambach bei Jülich. Die Arbeitenan der Befestigung Jülich's interessirten ihn sehr, und häufig besich-tigte er dieselben. Hierbei fand er, daß noch viel Raum zu neuenAnsiedlungen vorhanden war. Unter dem 1. August ergieng deshalbaus Hambach ein öffentlicher Aufruf, wonach allen In= und Auslän-dern, welche in Jülich neue Häuser bauen wollten, um sich dortniederzulassen, dies nicht allein erlaubt, sondern auch eine zwölfjährigeSteuerfreiheit für die Häuser und Befreiung von allen Personal= undReal=Lasten zugestanden wird. Auch wird von hier aus für das Her-zogthum Jülich unter dem 25. August eine Verfügung erlassen, durchwelche die mißbräuchlichen Erpressungen bei den Steuerexecutionendurch die Amtsboten und die dazu requirirten Soldaten strenge verboten werden. 12)Im October 1683 ist Johann Wilhelm in Bensberg. Aufden Vortrag der Räthe werden von hier aus mehrere Verordnungen*) Alle drei Verfügungen, auszügl. in Scotti, Sammlung Nr. 699, 700 u.701. Originale im Staatsarchiv.12) Scotti, Sammlung Nr. 702 und 703 im Auszuge.