Druckschrift 
Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
Entstehung
Seite
55
Einzelbild herunterladen
 

55position des Fürsten 30,000 Thlr. für die Miliz 20,000 Thlr., zurErleichterung der Kammer=Capitalien 17,000 Thlr., für den PrinzenWolfgang Georgpro donatione 3000 Thlr., so daß mit nochmehreren anderen Bewilligungen eine Summe von 85,901 Thlrn. her-auskam, welche unter dem 15. October auf die Aemter umgelegtwurde. Die Stände des Herzogsthums Jülich bewilligten zur freienDisposition des Fürsten von Hause aus nur 6000 Thlr., welche jedochnach und nach durch einaugmentum von 10,000 Thlrn. auf 16,000Thlrn. hinaufgeschraubt wurden, für die Miliz wurden 24,000 Thlr.ausgeworfen, Prinz Wolfgang Georg erhielt 4000 Thlr. Mit denfür Landtagszehrung und Zinsen und andere Zwecke ausgeworfenenBeträgen belief sich die Jülich'sche Bewilligung dieses Landtages auf66,674 Thlr., welche unter dem 9. October nach der Matrikel repar-tirt und ins Land ausgeschrieben wurde. Da es nicht nur von stati-stischem Interesse ist, diese Vertheilung auf die Städte, Flecken undAemter kennen zu lernen, indem sich daran Vergleiche für die damaligeund jetzige finanzielle Bedeutung einzelner Ortschaften und Bezirke an-knüpfen lassen, so ist diese Repartition in einer Anlage beigefügt.Der den Ständen vorgelegte Antrag zur Uebernahme der Kammer-Capitalien auf das Land, unter Hinausschiebung der Abführung bisauf bessere Zeiten, war von beiden Landtagen im Princip angenommenworden, aber nur unter bestimmten Bedingungen, von denen dieunvermeidliche,daß erst alle gravamina abgeschafft würden, natür-lich wiederum an der Spitze stand.Ohne heftige Conflicte war aber auch der Landtag von 1681nicht verlaufen. Die Erledigung der Propositionen zog sich sehr indie Länge. Da ließ Johann Wilhelm unter dem 24. August denStänden insinuiren, daß sie, da sie auf Landeskosten tagten, sich mehrmit den Landesangelegenheiten als mit ihren Privatangelegenheitenbeschäftigen sollten, wodurch nicht nur die Fürstl. Collegien durchQuerelien und persönliches Ueberlaufen mit Gesuchen zu sehr gestörtund die Landtage unnöthig in die Länge gezogen würden. Auch diegravamina sollten von Hause aus, nach Materien geordnet, vorgelegt,nicht immer noch Nachträge dazu vorgebracht, und dasselbe gravamenunter verschiedenen Rubriken wiederholt werden. Die für die Milizbeantragte Beihülfe war nicht in bestimmter Summe angegeben. EheVergische Stände sich darauf einließen, verlangten sie einen Etat dervorhandenen Truppen, und bewilligen dann 16,000 Thlr. für dieGarnison von Düsseldorf und für die Leibgarde, nebst 1000 Thlrn.*) Anlage III.