54umgelegt werden müßten. Dies gab wieder zu neuen Auseinander-setzungen mit den Ständen Anlaß, da diese entgegneten, Alles, waszur Verpflegung der Truppen nöthig sei, wäre ja im Ganzen aus-geworfen, sie fühlten sich also nicht verpflichtet, für diese speciellenFälle noch besondere Umlagen zu bewilligen, ebenso wenig wie für diebei solchem Aufenthalt des Fürsten außerhalb der Residenz, im Landevertheilten Ordonnanzreuter zur schnelleren Beförderung der Post undzum Staffettendienst. Der Fürst nahm jedoch von diesen Einwürfenwenig oder gar keine Notiz, und ließ die zunächst gelegenen Aemteranweisen, das Nöthige für diese Detachements herbeizuschaffen.Auf den Landtagen des Jahres 1680 wiederholten sich die mit-unter stürmischen Situationen, welche wir für 1679 bereits kennenlernten. Die Forderungen, welche Johann Wilhelm an, die Ständestellte, sowohl zur Beschaffung der Mittel zur subsistenz als „zurMilitz“ nahmen immer größere Dimensionen an; und trotz allenSträubens mußten die Herrn ſich zuletzt zu den Bewilligungen be-quemen, selbstverständlich jedoch nicht ohne den üblichen Zusatz „unterVoraussetzung der Abschaffung der gravaminum“. Es folgen danngewöhnlich durch die Räthe auch Verfügungen, welche ſich auf einzelneBeschwerden beziehen. Die Bergischen hatten im Juni 1680 zu desFürsten freier Disposition und zur Landesnothdurft 40,000 Thlrausgeworfen, und noch ungefähr 20,000 Thlr. zu anderen Zwecken,worunter auch wieder 2000 Thlr. für den Prinzen Wolfgang Georg.Die Jülich'schen bewilligten 36,000 Thlr. „ad liberam“ d. h. zu desürſten freier Dispoſition und außerdem noch etwa 19,000 Thlr.hauptsächlich für Zinsenzahlungen aufgenommener Capitalien, denn diefinanzielle Lage der Gemeinden war so zerrüttet, daß aus einer Steuer-umlage kein Erfolg zu erwarten war. Der Fürst selbst erhielt auchdas von ihm an den Banquier Heldewir gezahlte Capital mit Zinsenim Betrag von 2862 Thlrn. zurück.Für das Jahr 1681 treten schon ganz andere Summen auf.Auf dem Landtage, der im November und Dezember 1680 und Ja-nuar 1681 tagte, votirten die Bergischen „zu behuf Sr. Fürstl.Durchlaucht und des Landes=Nothdurft 45,000 Thlr.“ und setzten noch10,000 Thlr. zu, „zur Erleichterung Ihr Fürstl. Dchl Kammer-Etatsdie Jülich'schen hatten sich zu keinem höheren Beitrag als im vorigenJahre entschließen können. Mit diesen Bewilligungen konnte sichjedoch. Johann Wilhelm durchaus nicht zufrieden erklären: er beriefdeshalb zum Sommer einen neuen Landtag, dessen Verhandlungen bisEnde October unter vielfachen Debatten fortgesetzt wurden. Aufdiesem zweiten Landtage bewilligten die Bergischen zur freien Dis-
Druckschrift
Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
Entstehung
Seite
54
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten