kammer um so empfindlicher war. Johann Wilhelm verlangte des-halb von den Ständen, daß diese Pfandschulden als Landesschuldenübernommen und die Einlösung der Pfandschaften aus den Landesum-lagen zur Ausführung gebracht werden sollte. Die Stände aber, wennsie auch anerkannten, daß ein großer Theil dieser Verpfändungen imLandesinteresse geschehen sei, und die Einlösung in Aussicht stellten,sobald bessere Zeiten eingetreten wären, erklärten sich jedoch bei vielendurchaus weder geneigt, noch verpflichtet dazu, weil sie dieselben alsPrivatschulden des Landesherrn, betrachteten und der Nachweisnicht geführt sei, daß die Stände dazu ihre Einwilligung gegebenhätten. Die Jülich'schen recurrirten außerdem noch auf eine Verord-nung Philipp Wilhelms vom 20. Juli 1668, worin die damaligenVerpfändungen Jülich'scher Kammergüter auf 240,000 Thlr. festgestelltund das Versprechen gegeben war, dieselben nicht höher als auf dieseSumme zu „oppignoriren“.Die Verhandlungen und der Streit über diese Punkte zog sichnoch lange Jahre hin. Von Zeit zu Zeit wurden zwar auf den Land-tagen Summen bewilligt und umgelegt zum Zweck der Einlösung, eswurden auch viele der einheimischen Pfandinhaber und Gläubiger abge-funden, wie wir aus den Rechnungen ersehen können. Aber JohannWilhelm's Regierung begann, wie wir sehen, schon mit neuen Ver-pfändungen, deren Zahl mit der fortwährenden Geldklemme des Hofesin Folge der luxuriösen Verschwendung und der nachlässigen Verwal-tung in stetem Steigen war, bis endlich die Schuldenlast sich so an-gehäuft hatte, daß man nur mit dem Schwindel der berüchtigten Bank(Banco di giro d’affrancatione) sich hinauszuwinden versuchte.Die Unregelmäßigkeit und Nachlässigkeit in der Verwaltung deröffentlichen Gelder kam zunächst bei dem Militär=Etat zum Ausdruck.Wir sahen bereits wie die Landstände sich gegen die große Zahl dervorhandenen Truppen und der kostspieligen Stäbe auflehnten und derenReduktion begehrten, jedoch bisher ohne Erfolg. Die früher zum Un-terhalt der Truppen votirten Summen, zu deren Aufbringung sogarunter dem 18. Juli der Befehl an die Amtleute ergangen war, dasGeld bis zur nächsten Steuerausschreibung vorzuschießen, waren zumTheil noch nicht eingegangen, zum Theil nur auf bestimmte Zeit be-willigt worden, vielleicht auch waren dieselben zu anderen Zwecken ver-wendet, denn die Compagnieen des Leibregiments hatten seit mehre-ren Monaten keinen Sold erhalten. Der Kämmermeister von Giesemachte deshalb dem Fürsten unter dem 9. November die Anzeige:4) Scotti Sammlung. Nr. 544.
Druckschrift
Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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Seite
43
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