Johann Wilhelms aufgestellte „Status der Kammer=Capitalien“ ergab,daß noch 34,016 Thlr. im Rückstande waren, von denen 20,440 Thlr.auf Jülich'schen, 13,576 Thlr. auf Bergischen Kammergütern eingetragen waren, deren Revenüen die Schwarzenbergischen Erben bezogen.Eine zweite Verpfändung von Kammergütern in großer Zahlerfolgte 1676 und 1677, als Philipp Wilhelm seine älteste TochterEleonora Magdalena dem Kaiser Leopold I. vermählte; sie figurirt inden Rechnungen als „Kaiserliche Hochzeit“. Die Aussteuer, die mitzahlreichem Gefolge und mit Zurschaustellung eines großen Luxusausgeführten Reisen 2c. hatten große Summen erfordert, welchePhilipp Wilhelm nicht anders aufzubringen wußte, als daß er ſie vor-schußweise aufnahm, und dafür Kammergüter bis zur Höhe von60,246 Thlrn. verpfändete, und zwar Jülich'sche für 33,471 Thlr.,Bergische für 26,775 Thlr., deren Erträge ebenfalls in Ausfall kamen.Unter den Creditoren finden wir neben den reichen Herrn der Ritter-schaft, (Frhr. von Spee, Nesselrode, Leraedt, Nagel 2c.) auch die Amt-leute von Blankenberg und von Elberfeld 2c. den Bürgermeister Kro-nenberg zu Köln und sogar die Armen und Provisoren zu Erkrathdiese mit 600 Thlrn., verzeichnet.Außer diesen beiden Verpfändungen liegt noch eine dritte Serieeinzelner Pfandverschreibungen vor, welche sich bis 1610 zurückdatirenund sich in Summe auf 633,838 Thlr. belaufen, von denen auf Jülich491,926 Thlr., auf Berg 141,912 Thlr. fallen.?) Die Details dieserVerpfändungen sind theilweise historisch interessant. So finden wirz. B. im Jahre 1650 eine Verpfändung der Stadtmühle zu Elber-feld an den General von Norprath für die Summe von 5000 Thlrn.,welche dieser auf Befehl Wolfgang Wilhelms an den Kurfürstl. Bran-denburgischen Oberkämmerer, den bekannten Obersten Kurt von Burgs-dorf ausgezahlt hatte. Erwägen wir die Zeit, 1650, wo Burgsdorfnoch bei dem Großen Kurfürsten in hoher Gunst stand und wo geradedie Mißhelligkeiten zwischen Brandenburg und Neuburg auf demPunkte angekommen waren, daß der offene Krieg unvermeidlich schien,) Die Nachweisung beträgt für Jülich 393,541 Goldgulden; nach der letztenMünz=Approbation vom 20. Juni 1633 ist. 1 Goldgulden = 1 ¼ Thlr. — DieDaten der einzelnen Verpfändungen sind darin nicht angegeben. Dage-gen enthält die Bergische Nachweisung Abschrift aller einzelnen Verschreibungen, welche von großem lokalen Interesse sind und woraus hervor-geht, daß von den 141,912 Thlrn. während der Regierung WolfgangWilhelms 104,868 Thlr. und unter Philipp Wilhelm 37,644 Thlr. aufge-nommen waren.Anlage zu den Landtagsverhandl. im Staats=Archiv.
Druckschrift
Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
Entstehung
Seite
41
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten