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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
Entstehung
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40welche seine Kräfte fast überstiegen. Philipp Wilhelm scheint vorseiner Resignation noch alles Geld liquide gemacht und mit nach Neu-burg genommen zu haben, denn sein Sohn und Nachfolger fand überallnur leere Kassen. Gewiß mit voller Berechtigung konnte er seinengetreuen Ständen klagen, daß durch die früheren Verpfändungen sovieler Kammergüter seine Einnahmen dergestalt geschmälert seien, daßer eine Beihülfe zur Subsistenz von ihnen beanspruchen müsse. Eshaftete nemlich auf den Kammergütern beider Herzogthümer eine Schul-denlast, oder vielmehr eine Pfandverschreibungslast von 728,100 Reichsthl.,eine für die damalige Zeit, wo die Staaten ihre Schulden nochnicht nach Millionen berechneten, ungeheure Summe. Die Kammer-güter des Herzogsthums Jülich participirten daran mit 545,837 Thlr.und auf den Bergischen Kammergüter lasteten Pfandschaften im Betragevon 182,263 Thlrn. Es drängt sich uns die Frage auf: wie warendiese Verpfändungen entstanden?Drei Kategorieen haben wir dabei zu unterscheiden. In ersterReihe steht die sogenannteSchwarzenbergische Ablöse. Graf Adamvon Schwarzenberg, der bekannte Staatsmann und so stark angefein-dete Kurfürstl. Brandenburgische Minister, war zur Zeit des Erb-anfalles der Jülich=Clevischen Lande im Jahre 1609 Herzogl. Jülich-scher Rath und Amtmann zu Düren. Entschieden trat er den Absichtendes Kaisers entgegen, der ja, nach dem Gutachten des VicekanzlersLippold von Stralendorf, den beiden akatholischen Praetendenten Bran-denburg und Neuburg, die reiche Erbschaftabstricken wollte, unddeshalb die Länder vorläufig durch den Erzherzog Leopold unter Sequester zu nehmen versuchte.!) So lange die beiden Prätendenten,welche sich nach dem. Dortmunder Vergleich die Pössedirenden nannten,noch in ihrem Condominat einig blieben, wirkte Schwarzenberg imInteresse Beider, schloß sich jedoch nach ausgebrochenem Zwiespalt zwi-schen ihnen an Brandenburg an, und war sogar eine Zeitlang Statt-halter zu Cleve. Sowohl in der ersten Zeit als auch noch späterwar er häufig in der Lage gewesen, sowohl zur Bestreitung nothwen-diger Landesausgaben als zu persönlichen Bedürfnissen des Landes-herrn, Geld herbeischaffen zu müssen und auch seine eigenen Compe-tenzen waren rückständig geblieben. Seine Forderungen hatte er sichdurch Anweisung von Pfandschaften auf Kammergüter befriedigenlassen, von denen zwar im Laufe der Zeit schon viele wieder eingelöstwaren, aber ein großer Theil noch zu Recht bestand. Der auf Befehl) Schwarzenberg wurde deshalb durch Kaiserl. Mandat vom 11. November1609 neast vielen Anderen in des Reiches Acht und Oberacht ertlärt.