die Landtagszehrungen, für die Landesbedienten und die Wirthe!!) 2c.soviel ausgeworfen sei, für ihn aber nichts; er erwarte, daß nochEtwas geschehen werde, sie sollten auf Mittel denken, wie das Geldherbeizuschaffen sei, ohne daß Heldewir etwas davon erführe oder wasihm nicht zuwider sein möchte. Ob die Bergischen gleichen Wink be-kommen haben ist nicht constatirt. Ein Erfolg zeigte sich aber inso-fern, als die Jülich'schen wirklich die Summe von 13,000 Thlrn. zudes Fürsten freier Disposition, votirten, mit der Bedingung jedoch,daß dieselbe aus dem Lande nicht erhoben werden dürfe, sondern derFürst sie von Anderen zu seinem Gefallen aufnehmen könne, wogegenStände versprechen, sie in besseren Zeiten zu ersetzen. Dabei legen siejedoch die ausdrückliche Verwahrung ein, „daß sie nicht schuldig gewesendies zu thun“. Die Bergischen wurden auch freigebiger, indem sie„zur freien Disposition des Fürsten“ und für die Landesbedürfnisse bisauf die Summe von 40,000 Thlrn. stiegen, und das Geschenk fürdie Fürstin auch noch um 1000 Thlr. vermehrten.Am 20. Oktober waren die Stände in corpore zur Audienzbefohlen. Zunächst wurden die Jülich'schen Stände vom Fürsten tüchtigabcapitelt, weil sie sich jetzt zu einem Beitrag für unvermögend erklärtenda sie doch früher einen solchen votirt; „er habe unvermuthlich jetzovernehmen müssen, daß sie die Vorgänge in so geringer considerationhätten, und sein Angesinnen so gar ausser Acht gelassen, er habe dasVertrauen zu ihnen gehabt, daß sie seine fürs Vaterland gethaneschwere Reisen, die durch seine Heirath gestiftete hohe Allianz, seinetheilweise auch auf Verlangen der Landstände erfolgte Rückkehr insLand mit seinem ganzen Hofstaate, in Erwägung ziehen würden, undjetzt werde ihm auf solche Weise begegnet; er versehe sich daher zuihnen, sie würden ihr Werk noch besser überlegen und ihm mit einermehr zuverlässgen Erklärung an die Hand gehen 2c“. Den Bergischensagte er freundlich, „er wolle ihres gewilligten quanti Benennung gnä-igst gewärtig sein“. Diese konnten nun abtreten, aber die Jülich'schenwurden noch zurückbehalten und die Posten der von ihnen gemachtenEinwilligungen einzeln durchgegangen. Dasjenige, was Herr vonSpee ihnen bereits officiös eröffnet hatte, hörten sie jetzt aus des Für-sten eigenem Munde. „Für den Landtag, für die Landbediente undCreditoren sei eine fast merkliche Summe designirt, die von ihremLandesherrn ihnen angesonnene Beihülfe zur Subsistenz schienen sieaber ganz vergessen zu haben; Wirthe und Landbediente sollten ihmvorgezogen werden, welche doch bis zu etwa besseren Zeiten in Gedult!) Es waren noch Forderungen von früheren Landtagen nicht bezahlt.
Druckschrift
Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
Entstehung
Seite
35
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten