34selben mit Bewilligung der Landstände anderen versetzet under also davon keinen Genuß habe 2c. Er erwarte deshalb von denStänden, daß sie mit einer ergiebigen Beyhülff zur Subsistenz ihmunterthänigst an die Handt gehen und selbige bey noch währendemLandtage mit einwilligen wollten.Bei den sofort über diesen neuen Zwischenfall angeknüpften Ver-handlungen erklärten die Jülich'schen sogleich, daß sie außer Standewären irgend etwas zu bewilligen, da nach dem mit dem BanquierHeldewir stipulirten Vergleich keine Gelder ins Land ausgeschriebenwerden sollten, bis die Reste der französischen Contribution, wofürHeldewir Bürgschaft übernommen, eingezahlt wären. Für frühere undjetzige Landtagszehrungen wollten sie 12,000 Thlr. repartiren, dieselbensollten jedoch vor Befriedigung der Franzosen nicht eingezogen werden.Auch die Vorschüsse, welche der Pfennigsmeister Heinsperg geleistet,und welche bis auf 24,000 Thlr. angewachsen waren, sollten repartirt,aber nur zur Hälfte ausgeschrieben werden Die Bergischen zeigensich geneigter und erklären sich bereit zu den bereits votirten 16,000Thlrn. noch 8000 Thlr. zuzulegen, auch für die Fürstin 4000 Thlr.,für die fürstliche Silberkammer 5000 Thlr. und für den Prinzen Wolf-gang Georg 2000 Thlr. als Donativum auszuwerfen. Da aber dieBergischen Hauptstädte letztere Summe auf 4000 Thlr. festsetzen wollten,so kam vorläufig keine Einigung zu Stande. Darüber aber wurdenin der am 18. Oktober gehaltenen gemeinsamen Berathung sowohlJülich'sche als Bergische bald einig, daß die fürstliche Resolution, dieAbstellung der vorgelegten gravamina betreffend, in keiner Weisegenüge, und „daraus wenig zu verhoffen sei“; man müsse dies demFürsten durch eine Deputation vortragen lassen. Zu Ende der Sitzungtrug der Geh. Rath Dr. Jansen noch mündlich vor, „daß Se. Hochfürstl. Dchl. zu einer Ihro sonderbahr hoch angelegenen Sachen etwa20,000 Thlr. auf Dero Kammer=Intraden aufzunehmen benöthigt, siethäten zu dero getreuen lieben Landständen sich gnädigst versehen, eswürden dieselben Ihro damit gehorsamst an Handt zu gehen um soweniger Bedenken machen, indem diese Geldaufnahme Dero Landenzu keiner Last und Beschwehr reichen solle. — Die Stände wolltenes in Berathung nehmen.Johann Wilhelm hatte von diesen Verhandlungen Kenntniß er-halten und glaubte durch einen landesväterlichen Druck die Beschlüsseder Stände noch alteriren und für seine Geldforderungen einträglichermachen zu können Er ließ deshalb den Jülich'schen durch den Land-marschall von Spee eröffnen: er müsse es sehr übel nehmen, daß für
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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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