32Beschluß nicht beitreten wollten und Ausstand bis zum folgenden Tageverlangten, so war für heute wiederum kein Resultat erzielt.Sonntag den 15. Oktober in aller Frühe waren Stände schonwieder auf dem Rathhause versammelt, um den gestrigen Beschluß noch-mals zu besprechen und festzustellen. Kaum hatten sie jedoch ihreArbeit begonnen und ehe sie noch Zeit hatten in ihren Collegien sichuntereinander zu verständigen, als sie die fürstliche Botschaft erhielten,„sogleich zu Hoff zu kommen,“ Der Weg vom Rathhause zum Schlossewar nicht weit; aber dennoch hofften die Herrn unterwegs noch sovielZeit zu gewinnen, um sich ferner zu bereden und „Alles gebührendzu überlegen, denn die Bergischen Städte beharrten immer noch inihrer Opposition. Schon auf dem Schlosse angekommen, supplicirtensie abermals vergebens um Ausstand und stellten dann das Begehren,„daß Serenissimus das halten wolle wie bei der letzten Huldigunggeschehen und daß sie kein ander Reversal verlangten.“ In Gegen-wart der Räthe und der Stände legte nun Syndikus Esken Abschriftender früheren Vorgänge vor, woraus zu ersehen war, „daß zu Zeitender letzten Huldigung den Ständen in puncto gravaminum satis-faction gegeben und demnächst mittelst Eides conservatio privilegiorum versprochen worden, bittend, daß Ihro Hochfürstl. Dchl. es eben-mäßig halten wollten, gestalt dann Landstände ohne anderwerttes reversa damit sich vergnügen lassen wollten“. Johann Wilhelm, höchstungeduldig über diese Weitläuftigkeiten und Querelien, antwortetekurz und deutlich, „Er wolle nicht verhoffen, daß Landstände Ihmmehr zumuthen wollten als Chur=Brandenburg geschehen, dem Cleve-und Märkische Stände den Eid nicht abgefordert hätten, er könne sichlänger nicht aufhalten“ und trat ab. Die Herrn Stände verließenebenfalls den Audienzsaal, um im Vorzimmer zu überlegen, was nunzu thun sei. Es war ein wirres Durcheinander in dem Raume undein derartiges Gesumme der Stimmen, daß man sein eigenes Wortkaum verstehen konnte. Endlich gab der Syndikus den Ausschlag, in-dem er bat, Stände möchten ihn zu der Erklärung bevollmächtigen,„daß Landstände nicht gerne wollten Ihro Hochfürstl. Dchl auf-halten, sondern ihr unterthänigstes Vertrauen auf Ihre Hochfürstl.Dchl. Wort ſtellend, nemlich, daß Ihro Hochfürſtl. Dchl. Landſtändeund Unterthanen bei ihren Rechten und Gerechtigkeiten, privilegus,altem Herkommen und Gewohnheiten wollten schützen und handhaben,und also in solcher Zuversicht zur Huldigung gehorsamst folgenwollten“. Stände stimmten diesem Vorschlage zu und der Syndikusschickte sich eben an, um in aller Form Audienz zu beantragen, alsJohann Wilhelm in großer Aufregung selbst ins Vorzimmer kam, wo
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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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32
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