31Nur ein einziger freier Tag lag noch zwischen dem heutigen unddem zur Huldigung festgesetzten Tage. Johann Wilhelm hatte diesvielleicht absichtlich angeordnet, um allen Weitläuftigkeiten, welche dieStände etwa noch machen könnten, dadurch zu begegnen. Allein soleichten Kaufes sollte er nicht davon kommen, als er durch diese Ueber-eilung geglaubt. Schon Nachmittags versammelten sich die Herrn inihren Collegien und von der Jülich'schen Ritterschaft wurde der Antra-gestellt, daß zuvor noch an den Fürsten das Verlangen „referirt“werde, „in antecessum“ die Formel des Huldigungs=Eides und den„Aufsatz“ zur Bestätigung der Privilegien und des Reversales denStänden zur Prüfung und Berathung vorzulegen. Die bergische Ritter-schaft stimmte dem Antrage bei und fügte noch die Forderung hinzu„daß die instanz ad gravamina ausgefertigt und der gravaminumvöllige Abhelffung dermalen ins zuvoren zu geschehen gebeten werde.Die Städte konnten unter sich und mit der Ritterschaft nicht einigwerden, so daß der Beschluß endgültig nicht zu Stande kam und des-halb eine Hinausschiebung der Huldigung dringend gewünscht wurde.Sonnabend den 14. Oktober wurde dann auch dieser Wunschzum Beschluß erhoben und eine Deputation zum Schlosse geschickt, umdem Fürsten die Hinausschiebung bis zur Erledigung der gestelltenForderungen anzusinnen. Die Zeit drängte und wenn noch etwas be-wirkt werden sollte, mußte es in großer Eile geschehen. Johann Wil-helm hörte den Antrag der Deputation an, und entgegnete derselbenkurz, daß er den Termin zur Huldigung weiter hinausschieben wederkönne noch wolle, „weil dabei seine Landesfürstliche reputationund respect engagirt, es also dabei unabänderlich sein Bewendenhaben müsse.“ Den Entwurf zur Eidesformel und zum Reversalewerde er jedoch sofort den Ständen vorlegen lassen. Dies geschahdenn auch Nachmittags; bezüglich der Erledigung der gravaminawurden Stände an die Räthe verwiesen. Mit diesem Bescheide kehrtedie Deputation zum Rathhause zurück, wo nun die Verhandlungen umso lebhafter wurden, als die beiden Schriftstücke einliefen.?) Bis spätin die Nacht hinein dauerten die Debatten, und endlich hatte man sichdahin geeinigt, daß das vorgelegte Reversal nicht genüge, es müßtedemselben nach dem Inhalt der reverse von 1609 und 1666 einver-leibt werden, sie wollen bitten „daß Ihro Hochfürstl. Dchl. solchesgnädigst belieben und dero getreuen Landstände damit erfreuen wollen“.Da jedoch die Vertreter der vier bergischen Hauptstädte diesem*) Beide Schriftstücke in Anlage II.
Druckschrift
Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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Seite
31
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