30Am 10. Oktober 1679, dem zur Huldigung bestimmten Tage,hatten sich denn auch die Landstände, sowohl Jülich'sche wie Bergische,wieder in Düsseldorf eingefunden und harrten auf weitere Botschaftdes Fürsten, jedoch vergebens. Es verlautete, daß die Huldigung nochaufgeschoben sei. Die Bergischen fanden keine Veranlassung in Bera-thungen einzutreten, die Jülich'schen aber constituirten sich bereits den11. October, um die Berathungen wieder aufzunehmen und auf Mittelzur Geldbeschaffung zu denken. Einer der Herrn machte darauf aufmerksam, daß in Köln noch eine Menge Silbergeschirr und Kleinodiendes Herzogthums Jülich vorhanden sei, welche beim Einfalle der Fran-zosen dorthin in Sicherheit gebracht worden; Kaufleute aus Amster-dam wären bereit 50,000 Thlr. darauf zu borgen, es sei jedoch dieEinwilligung des Landesherrn dazu nöthig. Sofort begab sich eineDeputation nach dem Schlosse, bat um Audienz beim Fürsten undtrug ihm die Sache vor, mit der Bitte um seine Zustimmung.Johann Wilhelm fertigte sie aber sehr ungnädig und kurz ab, indem erihnen erwiderte: „Das Silber und die Kleinodien brauche er selbstzu seiner Hofhaltung, er gebe den getreuen Ständen anheim, doch ihreigenes Silbergeschirr zu verpfänden, zum Besten des Landes, wennso große Noth vorhanden sei“. Der großen Verlegenheit wurde endlichdadurch einigermaßen abgeholfen, daß die Fürstin, Erzherzogin MariaAnna sich bereit erklärte 12,000 Thlr. auf ein Jahr gegen 6% Zinsen,vorzuschießen, was dankbarlichst angenommen wurde.3) Am 12. Okto-ber zogen sie dann die gravamina und die darauf erfolgte Resolutionzur Berathung, kamen jedoch zu keinem Beschluß.Den 13. Oktober endlich wurden die gesammten Stände „zuHoff“ beschieden und erschienen zur großen Genugthuung des Fürstenin großer Zahl. Hier erhielten sie nun die officielle Aufforderung, amSonntag den 15. Oktober zur Erbhuldigung auf dem Schlosse zu er-scheinen, und wurden dann in Gnaden entlassen. Die Bergischenwurden aber nochmals zurückgerufen und ihnen die dem Syndikusschon am 28. September insinuirte fernere fürstliche Proposition inBezug auf die geschehenen Geldbewilligungen vorgelegt, welche nun zurweiteren Berathung gestellt werden sollte.*) Die Ueberweisung der Summe erfolgte in neuen Ducaten, wie sich ausder darüber am 19. October ausgestellten Schuldverschreibung ergiebt;wo die Rückzahlung ebenfalls in Gold stipulirt war. Wahrscheinlichstammte das Geld aus dem Heirathsgute, welches die Erzherzogin vonihrem Stiefbruder, dem Kaiser Leopold I. mitbekommen hatte.
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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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30
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