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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
Entstehung
Seite
29
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wurde ihnen die Resolution des Landesherrn auf die vorgelegten gra-vamina insinuirt, welche sie nun in Berathung zu nehmen hätten.Diese Resolution gieng auf die einzelnen Beschwerden näherein. Mehrere derselben wurden als bereits durch frühere Verfügungenerledigt bezeichnet; andere wurden unbedingt als begründet anerkanntund Abhülfe zugesagt, ein Theil wurde durch Versprechung der Unter-suchung vorläufig beschwichtigt. Aber Johann Wilhelm wollte dieseerste Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, ohne den Herrn seine An-sichten klar zu machen, indem er ihnen vorhielt,Landstände werdeneinmal vor all gnädigst erinnert, daß sie vor Uebergebung ihrer gravaminaden retroactis nachsehen lassen und die vorher erledigten gravaminanit von neuem vorbringen, oder auch, wenn sie ertheilte resolutionesnit werckstellig zu sein erachten wollen, solches nicht in confuso sondernin specie mit Beileg= oder Anziehung der voriger resolutionen ver-melden, damit den Sachen desto geschwinder abgeholffen, mithin Zeit,Mühe und Kosten erspart werden mögen 2c. Auf eine Besprechungdieser Resolution ließen sich die Herrn vorläufig nicht ein, und in demguten Glauben, daß sie durch die gemachten Geldbewilligungen denPropositionen des Fürsten genügt hätten, giengen sie ohne officiellenSchluß auseinander. Aber sie sollten sich sehr bald in ihrer Erwar-tung getäuscht sehen, denn schon am andern Tage in aller Frühe (28.September) wurde der Syndikus Dr. Esken durch den GeheimsecretairSteingens benachrichtigt, daß der Fürst sämmtliche Stände um 8 Uhrzu sprechen wünsche.Da der größte Theil der Herrn bereits abgeleist war, so begabsich der Syndikus allein zur Audienz und referirte, daß die Herrnauseinander gegangen seien in der Meinung, der Fürst sei mit dengeschehenen Einwilligungen einverstanden gewesen. Es wurde ihm jedochbedeutet,daß Ihro Hochfstl. Dchl. die von den Ständen gescheheneBewilligung absolute nicht an= sondern nur zum gnädigsten Bedachtgenommen, und darauf Dero gnädigste Erklärung sich reservirt. Da-bei wurde bemerkt, daß die Bewilligung der 16,000 Thlr. keineswegesgenüge, daß die Termine zur Einziehung zu weit hinausgerückt seienund endlich,daß Ihro Hochf. Dchl. zu Dero Bergischen Landständensich versehen thäten, dieselben würden auf ein mehr ergiebiges undsolches augmentum bedacht sein und sich heraußlassen, auch die be-stimmten terminos enger einziehen, auf daß die erforderliche exigentzfür Dero im Dienst habende milice an Sold und Commis (Brodkorn)je bälder je besser verschaffet werden möge 2c. Diese Angelegenheitmußte indessen wegen Abwesenheit der meisten Herrn vorläufig aufsich beruhen bleiben.