28lernten,?) in aller Form erst feierlichst vorgelesen und dann abschrift-lich zu ihren Acten übergeben wurde Daran knüpfte sich die Er-öffnung, daß der Fürst den Tag noch näher bestimmen werde, an wel-chem er die Huldigung der Stände entgegen zu nehmen gedenke. Den22. September wurden sie abermals zur Audienz beschieden und ihnenmitgetheilt: die Huldigung werde am 10. October erst entgegen-genommen werden können, weil noch so viele Herrn von der Jülich'-schen Ritterschaft wegen dringender Geschäfte in der Heimath zurück-gehalten würden.In der That hatten nicht nur die Amtleute des HerzogthumsJülich, sondern auch viele der angesehensten und begütertsten Edelleutesich in Folge des obenerwähnten Landtagsbeschlusses am 7. Septemberin ihre heimathlichen Kreise begeben, um die Mittel zur Geldbeschaf-fung ausfindig zu machen. Die Zurückgebliebenen hatten inzwischensich mit der Berathung der fürstlichen Landtags=Proposition beschäftigtund waren am 19. September zu dem Beschlusse gelangt, daß sieaußer Stande wären, auf die Forderungen des Fürsten vorläufig nähereinzugehen. Zur Tilgung der französischen Contributionsreste warfensie jedoch 15,000 Thlr., und zu voriger, noch nicht gedeckter, undjetziger Landtags=Zehrung 10,000 Thlr. aus, welche nach der Matrikelumgelegt werden sollten. Um jedoch der großen Geldnoth abzuhelfen,bewilligten sie die Verpfändung des Kohlenberges zu Eschweiler für dieSumme von 80,000 Thlrn. und ertheilten dazu unter dem 22. Sep-tember dem Banquier Recklinghausen in Köln genügende Vollmacht,mit dem Zusatze, daß wenn dies nicht ausreichen sollte, sie auch bereitwären noch die Einkünfte des Amtes Wehrmeisterei zu verschreibenDarauf vertagten sie sich bis zum 10. October.Die Bergischen Stände führten inzwischen ihre Verhandlungenweiter fort. Auch sie waren nach vielen Debatten zwischen den Herrnvon der Ritterschaft und den Vertretern der vier Hauptstädte am26. September endlich zu einem Beschluß gekommen, in welchem sie„zur Landesnothdurft“ 16,000 Thlr. bewilligten, aber nur auf vierMonate, welche umgelegt und in zwei Terminen, am 15. Novemberund 15. Januar folgenden Jahres eingeliefert werden sollten. Fürdie Kosten des vorigen und jetzigen Landtages warfen sie 4000 Thlr.aus. Nachmittags noch referirten sie darüber dem Fürsten, währenddie Jülich'schen sich ihr Referat wegen der Abwesenheit so vieler Herrnnoch vorbehielten, und beabsichtigten nun ebenfalls auseinanderzugehenbis zum 10. October. Aber am folgenden Tage, den 27. September7) Band V d. Zeitschr. pag. 357.
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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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28
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