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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
Entstehung
Seite
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Inzwischen hatte Johann Wilhelm sein Augenmerk auf die Ord-nung seines Hofstaates gerichtet. Die erste allgemeine Verfügung,welche von dem neuen Landesherrn vorliegt, datirt vom 5. September1679 und befiehlt, daß dem Grafen von Oettingen, welcher der Erz-herzogin Maria Anna bei ihrer Vermälung als Oberhofmeister bei-gegeben war, als Kaiserl. Geh Rath und wegen des hierselbst ihmzugelegten primi ministerii der Titel Excellenz zustehe. Eine zweiteVerordnung, ebenfalls aus dem Monat September, beschäftigt sichmit den finanziellen Angelegenheiten der Hofhaltung und bestimmt,daß die einkommenden Rückstände der zur Hofhaltung bestimmtenKammergefälle mit den laufenden Geldgefällen nicht vermischt, sondernpünktlich erhoben und an die Landrentmeisterei und Küchenschreibereigehörig gezahlt werden sollen.5)Nachdem die Beschwerden festgestellt waren, beschließen die Jülich-schen Stände am 7. September, daß dieCavagliers in die Aemtergehen sollen, um die Beitreibung der bereits ausgeschriebenen Umlagenzu beschleunigen, da wegen des bald ablaufenden Termins zur Zah-lung der französischen Contribution ihnen das Feuer auf den Nägelnbrannte. Eine Deputation blieb in Düsseldorf zurück, um die weite-ren. Verhandlungen und Berathungen mit den Bergischen fortzusetzen.Diese beschäftigten sich mit inneren Angelegenheiten, bis endlich am17. September Alles soweit berathen war, daß die zur Ueberreichungder Beschwerden festgesetzte Deputation die Audienz nachsuchen undihren Auftrag ausführen konnte. Johann Wilhelm fertigte die Herrnmit dem kurzen Bescheide ab, daß er die gravamina vornehmen lassenund dem Befinden nach also erledigen wolle,daß Landstände mitFugen sich darüber nicht zu beschweren haben werden; dagegen verseheer sich aber auch zu Landständen gnädigst, dieselben würden immittelstim Hauptwerk und auf die vorgelegte Proposition also schleunig sicherklären, als es die Nothdurft erfordere. DiesesHauptwerkbestand aber lediglich in der Herbeischaffung der Geldbedürfnisse,welches namentlich für die Jülich'schen zur Lebensfrage geworden war.Die Stände hatten bisher noch keine in allen Formen des Her-kommens und der Etikette eingekleidete Mittheilung von der Ueber-tragung der Regierung an Johann Wilhelm erhalten und wahrschein-lich sich darüber ausgesprochen. Sie wurden deshalb am 19. Sep-tember,nach Hof gefordert, wo ihnen das Patent Philipp Wil-helms vom 1. August 1679, dessen Inhalt wir schon früher kennen) Scotti, Sammlung 2c. Nr. 659. Ausführlich nach dem Original inAnlage I.