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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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25und die Contributionen zu beschränken. Dann aber geht er gleichdazu über, den Ständen beider Herzogthümer die Nothwendigkeit derConservation und der Ausrüstung der Festungen Jülich und Düssel-dorf vorzustellen, und die dazu nöthigen Kosten ans Landesbeiträgenzu fordern. Er verkennt dabei nicht, daß beide Herzo thümer, beson-ders aber Jülich, wegen der bisherigen höchst beschwerlichen Kriegs-lasten überaus viel gelitten, und habe deshalb von Herzen gewünscht,Stände mit dieser Forderung verschonen zu können; er dürfe indeßvon der Einsicht der Stände voraussetzen,wie sie die Conservirungder Festungen, wovon der Herzogthümer und der Landstände eigeneWohlfahrt dependire, für unumgänglich nöthig erkennen würden, ervertraue deshalb auf ihren Patriotismus u. s w. Bestimmte Sum-men wurden für diesen Zweck nicht ausgesprochen und auch für andereAusgaben wurden zunächst keine Forderungen vorgelegt. Durch einenErlaß von gleichem Datum (3. September) wurden alle Beamte,welche zu den Landständen gehörten, unter Bezugnahme auf den Haupt-und Deklarations=Receß von 1672|75, ihres dem Fürsten geleistetenDiensteides entbunden, mit Ausnahme der Geheimenräthe Oberhofmeisterfrhr von Leraedt, Dr. Janſen und des Licentiaten Voetz,welcheSr. Fürstl. Durchl. gnädigst bei sich zu behalten gemeint.Am folgenden Tage schon, den 4. September, faßten BergischeStände den Beschluß: zu keinen Verhandlungen zu schreiten und sichauf Nichts einzulassen,bevor nicht ihre gravamina abgeschafft seien.Es war dies eine schon von lange her datirende Gewohnheit, welchesich bei jedem neuen Landtage wiederholte. Da in Folge der gegen-seitigen Beschickungen und Berathungen die Jülich'schen diesem Be-schlusse beistimmten, so wurden die nächsten Tage mit der Feststellungdergemeinsamen Beschwerden (communia gravamina) ausgefüllt unddiese nach vielfachen Debatten in 30 Beschwerdepunkten zu Papiergebracht. Eine Deputation wurde beauftragt, in einer zu dem Endenachzusuchenden Audienz, die Schrift dem Fürsten zu überreichen.Obwohl Jülich'sche und Bergische Landstände aus Rhäten,Ritterschaft und Stätten so lautet der Eingang dieses Schriftstückesgewünscht, daß sie entübrigt sein möchten, mit einigengravaminibus Ihro Hochfürstl. Dchl verdrießlich zu fallen, so würdensie doch der Sachen noth halber gezwungen, folgende Abhelffung zuerbitten. Vorab war es nun die Ueberbürdung mit Steuern, welchean der Spitze stand. Dann folgten Beschwerden über einseitige Aus-schreibung von Steuerumlagen ohne Zuthun der Stände, welche her-vorgerufen seien durch die übergroßen Ausgaben für militairischeZwecke. Diesen schließen sich Klagen an, welche die innere Verwal-