13„Landsturm“ oder auch „Nachpaurn“ (Nachbarn) aufgeführt. Diewaffenfähige Mannschaft eines jeden Kirchspiels war in Listen ver-zeichnet, und, entweder nach Qualification, Alter, Vermögen oder Ab-kömmlichkeit in verschiedene Klassen eingetheilt, welche im Bergischenals „Waale“ (Wahlen, 1. 2. und 3. Waal) im Jülich'schen als„Aufgebot“ bezeichnet sind. Jedes Kirchspiel hatte einen Korporaloder „Führer“, mehrere Kirchspiele standen unter einem „Ober=Führer.Die Feldwebel, Fähnriche, Lieutenants und Hauptleute waren überdas Land vertheilt, so daß durch das Zusammentreten der aufgebote-nen Mannschaft mehrerer Kirchspiele eine geschlossene Compagnie mitallen Chargen gebildet werden konnte. Diese Chargen, denen auchdie zeitweise Controlle der Mannschaft zustand, genossen auch im Frieden dafür eine gewisse Vergütigung in Gelde oder in sonstigen Bene-ficien, die theilweise an einem vom Landesherrn verliehenen Grund-besitz hafteten. Die Mannschaft erhielt nur dann Besoldung, wenn siezum Dienst aufgeboten und eingezogen war. Von Zeit zu Zeitfanden Musterungen und Uebungen statt, welche häufig mit den örtlichenjährlichen Schützenfesten in Verbindung gebracht wurden, und diesen,jetzt lediglich nur dem Vergnügen gewidmeten Festen, den Stempeleines ernsten Zweckes aufdrückten und das Bewußtsein einer Zusam-menhörigkeit als Vertheidigungs=Genossenschaft für Haus und Heerdrege erhieltenDie Reiterei sollte aus der Ritterschaft hervorgehen, welche nacherfolgtem Aufgebot sich zur festgesetzten Zeit an den bestimmten Sammelplätzen mit der nach der Größe des Gutes bemessenen Anzahl berit-tener Knechte — das Ueberbleibsel der alten Reisigen — vorschriftsmäßigausgerüstet und bewaffnet einzufinden hatte. Aber die Zeit der persönlichenHeeresfolge wurde nach und nach ein immer mehr überwundener Standpunkt. Die Herrn fanden es besser und bequemer, die ihnen zuge-muthete Last durch ein Geld=Aequivalent von sich abzuwälzen, dessenHöhe pro Pferd und Mann der Kriegsherr in der Einberufung fest-setzte und dadurch die sonst steuerfreien Herrn zu den Kriegssteuernheranzog. Wer Lust zum Dienen hatte zog es vor, entweder selbst einPatent zur Truppenwerbung sich ausstellen zu lassen oder in den ge-worbenen Regimentern eine Offizier= oder Junker=Stelle anzunehmen.Die Artillerie, damals noch mehr in einer Art handwerksmäßigerZunftverfassung, war nur in den Festungen vorhanden und in solchenStädten, welche noch nicht ganz den Charakter der Festungen verlorenhatten. Hier bildeten die Constabler unter ihren Artilleriemeistern eineeigene Corporation. Bewachung und Besetzung des Walles in denFestungen lag zunächst den Bürgern ob, welche dazu in Rotten oder
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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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