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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
Entstehung
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12schlagt und für die auswärts wohnenden Besitzer die Pächter zur Zah-lung angehalten werden sollten.In einem ganz besonderen Verhältniß standen noch die sogenanntenUnterherrschaften, deren das Herzogthum Berg nur zwei, das Herzogthum Jülich aber 43 zählte.) Diese, deren Besitzer sich fast alsreichsunmittelbare Landesherrn betrachteten, trugen zu den allgemeinenLandesbedürfnissen nicht bei. Nach altem Herkommen warfen jedochdiese Unterherrn auf den sogenannten Unterherrntagen von Zeit zuZeit eine bestimmte Summe aus, welche sie dem Fürsten zu dessenfreier Disposition als Beihülfe zu den Landesausgaben oder zumfürstlichen Hofhalt praesentirten. Die Verwaltung war von der Landes-verwaltung ganz und gar unabhängig.Die Ausgaben für die Landesvertheidigung, also für die Trup-pen, die Festungen, Düsseldorf für das Herzogthum Berg, Jülichfür das Herzogthum Jülich und Alles was damit zusammenhieng,Sold, Quartier, Unterhalt (Commis) gehörten lediglich zum Ressortder Landstände. Die zu diesem Zwecke bewilligten und durch Steuer-umlage aufgebrachten Summen wurden dem betreffenden Bergischenoder Jülichschen Pfennigsmeister überwiesen und von diesen verrechnet.Die Klagen der Landstände über zu hohe Anforderungen für die Trup-pen wiederholen sich fast auf jedem Landtage, um so mehr, als häufiggroße Unterschleife vorkamen, und die Zahl der unter den Waffen stehenden Truppen größer angegeben wurde, als sie wirklich war. Wer-fen wir deshalb einen Blick auf die in diesen Ländern von Altersher bestehende Wehrverfassung, um auch in dieser den Staatshaushaltso tief berührenden Angelegenheit orientirt zu sein.Außer den Leibgarden oder Trabanten und den ständigen ge-ringen Besatzungen der Festungen bestanden in der Regel keine Trup-pen auf festem Fuß. Zur eigentlichen Landesvertheidigung wurdenMilizen aufgeboten aus den Landeseingesessenen, im HerzogthumBerg unter der BenennungSchützen, im Herzogthum Jülich als) In Berg die Herrschaften Broich (mit der Stadt Mülheim a. d. Ruhr)und Hardenberg. In Jülich die Herrschaften: Bachum, Vogts=Bell, Bins-feld, Bolheim, Büllesheim, Burgau, Dreiborn, Drove, Eix, Etzweiler, Evens-weiskirchen, Frechen, Frentz, Gladbach, Gürzenich, Hemmersbach, Heyden,Kettenheim, Kintzweiler, Laurensberg, Limbricht (welche von den Spaniernbeansprucht wurde) Maubach, Merode, Mertzenich, Neurath, Pesch, Rheidt,Rüxheim=Billig, Schweinheim, Setterich, Sintzenich, Stolberg, Titz, Thumb.Türnich, Tüschenbroich, Wachendorf, Warth, Weisweiler, Wildenberg, Win-terburg, Zievel. Ueber die Qualification mehrerer derselben fanden jedochZweifel Statt, welche oft Veranlassung zu Streitigkeiten und Prozessen gaben.