aus dem ritterbürtigen eingebornen!) Adel vom Landesherrn ernannt,welcher in Polizeisachen die Aufsicht führte und auch für persönlicheRechtsklagen unter Beisitz des Richters eigenes Verhör abhielt. DieJustiz wurde durch den Richter und die Schöppen verwaltet. Ober-steuereinnehmer, Kellner für die Kammergüter, der Gerichtsschreiber,der Voigt, der Scholtiß und andere „Diener“ vervollständigten dasPersonal. Berg hatte 18, Jülich 29 Aemter.Die Verfassung der Herzogthümer war von Alters her eineständische. Die Landstände, aus der Ritterschaft und den Vertreternder Hauptstädte — für das Herzogthum Berg die Städte Düsseldorf,Ratingen, Wipperfürth und Lennep, für Jülich die Städte Jülich,Düren, Münstereifel und Euskirchen — zusammengesetzt, wurden vondem Landesherrn zu den periodisch wiederkehrenden Landtagen einbe-rufen und während der Dauer des Landtages auf Landeskosten ver-pflegt. 12) Im Auftrage des Landesherrn wurden ihnen durch diefürstlichen Räthe die Propositionen der Regierung vorgelegt, um die-selbe in getrennten Curien, Ritterschaft und Städte, zu berathen. DieVerwaltung von Jülich und von Berg war strenge gesondert. JedesHerzogthum hatte seine eigenen Landstände, welche für sich tagten, undnur in gemeinschaftlichen Landesangelegenheiten fand eine gemeinsameBerathung zwischen den Jülich'schen und Bergischen Ständen statt, in16) Auf das Indigenat wurde sehr strenge gehalten. Gleich mit dem Re-gierungsantritt Johann Wilhelms entstehen Differenzen mit den Ständen,weil der Fürst für den Grafen von Hamilton und Andere das Indi-genat verlangte.11) In Berg die Aemter: Düsseldorf, Monheim, Miselohe (Opladen), Porz,Lülsdorf, Löwenberg, Blankenberg, Windeck, Steinbach, Bornefeld mitHückeswagen, Solingen, Mettmann, Elberfeld, Beyenburg und Barmen,Angermund, Landsberg, Vogtei Siegburg.In Jülich die Aemter Münstereiffel, Niedeggen, Niederberg, Nörvenich, Ham-bach (Kellnerei), Wehrmeisterei, Bergheim, Schönforst, Grevenbroich, Glad-bach, Caster, Boslar, Wilhelmstein, Eschweiler, Aldenhofen, Jülich, Brüggen, Dahlen, Montjoie, Heimbach, Randerath, Geilenkirchen, Heinsberg,Millen und Born, Wassenberg, Tomberg, Neuenahr, Sinzig und Remagen,Euskirchen. Außer den Aemtern waren noch die Hauptstädte und andereStädte und Freiheiten, mit mehr oder weniger selbstständiger Verwaltung12) Ursprünglich wurden die Rechnungen der Gasthöfe, wo die Herrn gewohnt,vorgelegt und vom betreffenden Pfennigsmeister bezahlt. Später setzteman feste Zehrungskosten oder Diäten aus, für die Herrn aus derRitterschaft 4 Thlr., für die Vertreter der Städte 2 Thlr. täglich. DieLandtagsbeamten wurden noch besonders honorirt.
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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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